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Neue Förderrunde des Europäischen Sozialfonds Plus

 

Neue Förderrunde des Europäischen Sozialfonds Plus

Projektanträge für das Jahr 2025 bis zum 31. Mai 2024 einreichen

 

Im Rahmen der neuen Förderrunde des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) können Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen Projektanträge für beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für das Jahr 2025 stellen. Für die ESF-Förderung in Baden-Württemberg stehen in der Förderperiode 2021 - 2027 EU-Mittel in Höhe von knapp 219 Millionen Euro bereit. Hiervon steht dem Hohenlohekreis pro Kalenderjahr in der Regel ein Förderkontingent in Höhe von 165.000 Euro zur Verfügung.

 

Über das elektronische Antragsverfahren ELAN können für das Jahr 2025 ab 26. März 2024 Projektanträge zentral bei der Landeskreditbank in Karlsruhe eingereicht werden. Zeitgleich sind Kopien bei der ESF-Geschäftsstelle im Hohenlohekreis vorzulegen. Die Frist endet am 31. Mai 2024. Die Registrierung für das Online-Antragsverfahren und wichtige Informationen zur Antragstellung sind unter www.esf-bw.de zu finden. 

 

Die Dach-Verordnung der Europäischen Kommission vom Mai 2020 sieht für den ESF Plus 13 sogenannte spezifische Ziele vor, die teilweise mehrere Themen umfassen. In Übereinstimmung mit der Europäischen Säule sozialer Rechte wird der ESF Plus in Baden-Württemberg in drei zentralen Themenbereichen (spezifischen Zielen) aktiv sein:

 

  • Nachhaltige Beschäftigung (Ziel a)
  • Lebenslanges Lernen und Fachkräftesicherung (Ziel g)
  • Soziale Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe und Bekämpfung der Armut (Ziel h)

 

Die regionale Förderung bezieht sich auf das Ziel h: soziale Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe und Bekämpfung der Armut. Dieses beinhaltet folgende zwei Förderziele:

 

  • Langzeitarbeitslose Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen und deren mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Familien
  • Junge Menschen am Übergang Schule/Beruf

 

Die Anträge müssen eines der vorgenannten regionalen Ziele beinhalten.

 

Die vom ESF-Arbeitskreis gewünschten Projektinhalte zu diesen Zielen sind in der Arbeitsmarktstrategie 2025 des Hohenlohekreises detailliert dargestellt. Diese ist unterwww.hohenlohekreis.de/esf zu finden.

 

Das Mindestvolumen der förderfähigen Gesamtkosten eines Projekts ist auf 30.000 Euro festgelegt. Je Vorhaben muss die planmäßige Teilnehmeranzahl mindestens zehn Personen umfassen. Mit der Antragstellung ist eine gesicherte nationale Ko-Finanzierung in Höhe von mindestens 60 Prozent nachzuweisen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens.

 

Für Fragen und weitere Informationen steht die Geschäftsstelle des Europäischen Sozialfonds im Landratsamt Hohenlohekreis, telefonisch unter 07940 18-1925 und per E-Mail unter Maria-Magdalena.Wiens@hohenlohekreis.de zur Verfügung.

 

Hintergrund:

Der Europäische Sozialfonds Plus ist das wichtigste beschäftigungspolitische Instrument der Europäischen Union (EU). Er fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots, für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Damit unterstützt er junge und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitssuchende.

 

Der ESF Plus in der Förderperiode 2021 - 2027 fördert den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in Europa und unterstützt künftig auch das europaweite Politikziel „Ein sozialeres Europa“ bzw. das Ziel der Europäischen Säule sozialer Rechte.