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Niederschrift der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 17.04.2023

Die Tagesordnung wurde wie folgt beraten bzw. nachfolgende Beschlüsse gefasst:

 

1.Bekanntgaben von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.02.2023 und 20.03.2023 sowie Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2023 und 20.02.2023

 

In der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 20.02.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
 

  • Der Technische Ausschuss stimmt einer einmaligen Baufristverlängerung für ein Grundstück im Neubaugebiet „Erlenbachwiesen II und III“ bis zum 31.12.2025 zu.
  • Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Gestattung einer Rückverankerung für den Baugrubenverbau in der Daimlerstraße zu erteilen. Die Gestattung ist grundbuchrechtlich abzusichern.

In der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 20.03.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
 

  • Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Erschließungsträgerschaft an MVV Regioplan zu vergeben.
  • Der Technische Ausschuss stimmt einer einmaligen Baufristverlängerung für ein Grundstück im Neubaugebiet „Erlenbachwiesen II und III“ bis zum 31.12.2025 zu.
  • Die besprochenen Änderungen im Rahmen der Förderung für Balkonkraftwerke werden von der Verwaltung in die Förderrichtlinie eingearbeitet. Diese wird in der kommenden öffentlichen Gemeinderatssitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Beschluss:

Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Technischen Ausschusses vom 23.01.2023 und 20.02.2023 werden genehmigt.

 

Beratungsergebnis:

Ohne Abstimmung

 

2. Behandlung von Bauanträgen

2.1 Neubau und Betrieb einer Vier-Mast-Flutlichtanlage - Schleimwiesen 1, Flst.-Nr. 2545, Gemarkung Horrenberg

Für das Sportgelände der DJK Balzfeld e. V. wird der Neubau und Betrieb einer Vier-Mast-Flutlichtanlage beantragt.

 

Gemäß § 50 Abs. 1 LBO, im Anhang unter Nr. 5b) aufgeführt, sind Flutlichtmasten mit einer Höhe bis zu 10 m verfahrensfrei. Da hier eine Flutlichtanlage mit einer Höhe von 18 m geplant ist, ist diese Anlage genehmigungspflichtig.

 

Die Zulässigkeit des Bauvorhabens ist nach § 35 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Außenbereich befindet. Vorhaben können nach § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange würde unter anderem vorliegen, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widersprechen würde. Dies ist nicht der Fall, da das Grundstück im Flächennutzungsplan als Fläche für „Sportplatz“ ausgewiesen ist. Da sowohl die Erschließung gesichert ist als auch die Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt, schlägt die Verwaltung Zustimmung vor.

 

Der Ortschaftsrat hat am 04.04.2023 die Zustimmung empfohlen.

 

GR Knopf fragt nach, ob vier neue Masten ausreichen. Dies bejaht Bürgermeister Glasbrenner und teilt mit, dass die Bestandsanlage mitgenutzt wird.

 

GR Blum weist darauf hin, dass die Masten nicht in eine andere Richtung blenden dürfen.

 

Beschluss:

Der Technische Ausschuss erteilt dem Bauvorhaben die Zustimmung gem. § 36 BauGB.

 

Beratungsergebnis:

Einstimmig

 

2.2 Antrag auf Befreiung für die Errichtung einer Einfriedung
      - Am Leimbach 21, Flst.-Nr. 6654, Gemarkung Horrenberg

 

Die Bauherrin beantragt eine Befreiung für die Errichtung einer Einfriedung in Höhe von 1,70 m. Gemäß Bebauungsplan sind Einfriedungen an öffentlichen Straßen bis 0,85 m zulässig und sonst bis 1,20 m. Das Material ist laut Bebauungsplan freigestellt. Die zulässige Einfriedungshöhe wäre somit um 0,50 m überschritten.

 

Begründung der Antragstellerin: „Wir hatten bisher einen Zugangsschutz auf unserem Grundstück zu unserem Nachbarn in Form von Thuja-Hecke mit ca. 2,00 m Höhe. Auf Grund des Absterbens der 30 Jahre alten Hecke auf der gesamten Länge, mussten wir diese aus Brandgefahrgründen entfernen. Der Bebauungsplan für diesen Bereich stammt aus den 60er-Jahren und hatte zur damaligen Zeit sicher eine entsprechende Grundlage. Leider hat sich in den letzten 60 Jahren die Gesamtsituation grundlegend geändert und das Thema „Sicherheit“ hat einen deutlich höheren Stellenwert bekommen, da heute Einbrüche/Diebstähle an der Tagesordnung sind. Auch in unserem Wohngebiet wurde schon des Öfteren eingebrochen. Durch die neue Autobahnbehelfsausfahrt für Dienstfahrzeuge in 500 Meter Entfernung ist für uns eine zusätzliche Gefahrenstelle für Einbruchsbanden entstanden. Eine solche Nähe zur Autobahn und hier sogar noch mit direkter Auf- und Abfahrt hat in der Gemeinde St. Leon-Rot im Bereich Parkplatz 'Weißer Stein' zu erheblichen Zuwachs an Einbrüchen bei Gebäuden in der Nähe des Parkplatzes geführt. Da wir unseren Hund im Garten bedenkenlos laufen lassen möchten, muss auch hier die Höhe angepasst sein, so dass keine fremden Hunde einfach aufs Grundstück laufen können. Auch die auf unserer Terrasse im Sommer stehenden teuren Gartenmöbel sollten vor einfacher Entwendung geschützt sein.“

 

Der Befreiungsantrag wurde in den nichtöffentlichen Dezembersitzungen vom Ortschaftsrat und Technischen Ausschuss vorberaten. Hierbei haben beide Gremien eine Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Einfriedungshöhe von 0,50 m in Aussicht gestellt. Hintergrund ist, dass bis zu dieser Höhe auch bereits ein Berufungsfall vorhanden ist. Die Verwaltung schlägt somit vor, diesem Befreiungsantrag die Zustimmung zu erteilen.

 

Der Ortschaftsrat hat am 04.04.2023 die Zustimmung empfohlen.

 

Beschluss:

Der Technische Ausschuss erteilt die Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Einfriedungshöhe um 0,50 m.

 

Beratungsergebnis:

Einstimmig

 

2.3 Errichtung eines Balkons auf dem Flst.-Nr. 12118, Zum Eckertsbruch 4

Die Bauherren planen die Errichtung eines aufgeständerten Balkons in Ostrichtung. Das Vorhaben wurde bereits im Rahmen einer Bauvoranfrage vom Technischen Ausschuss in seiner Sitzung am 11.04.2022 beraten. Damals wurde eine Überschreitung von max. 2 m abgelehnt.

 

Die Bauherrschaft hat nun die Pläne dem damaligen Beschluss angepasst. Der Balkon befindet sich in Nordrichtung die ersten 1,70 m innerhalb des Baufensters und überschreitet diese dann auf den nächsten 5 m um max. 0,75 m. Die gesamte Überschreitung des Baufensters beträgt somit ca. 1,8 m².

 

Beschluss:

Der Technische Ausschuss erteilt die Befreiung für die Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze für die Errichtung eines Balkons auf dem Flst.-Nr. 12118, Zum Eckertsbruch 4.

 

Beratungsergebnis:

Einstimmig

 

2.4 Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flst.-Nr. 12206, Richard-Wagner-Straße 5

Die Bauherren planen die Errichtung eines Einfamilienhauses. Dieses soll mit einem Flachdach ausgeführt werden. Gem. Ziffer 1.2.2 des Bebauungsplans sind in dem Baugebiet Dachneigungen zwischen 25 Grad und 45 Grad zulässig. Als Ausnahme gem. § 31 Abs. 1 BauGB können auch flacher geneigte Dächer als Ausnahme zugelassen werden, wenn diese eine Dachbegrünung erhalten.

 

Im Bebauungsplangebiet wurde diese Ausnahme bereits erteilt. Ferner kann der Bereich der Dachterrasse nicht begrünt werden, so dass für diesen Bereich eine Befreiung von der Begrünungspflicht erforderlich ist. Auch hier hat die Gemeinde Dielheim bereits in der Vergangenheit in diesem Gebiet eine Befreiung zur Nutzung als Dachterrasse ausgesprochen.

 

Beschluss:

Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen gem. § 36 BauGB für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flst.-Nr. 12206, Richard-Wagner-Str. 5. Ferner wird die Ausnahme bzw. Befreiung für die Errichtung eines begrünten Flachdaches und die Nutzung eines Teils als Dachterrasse erteilt.

 

Beratungsergebnis:

9 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 1 Enthaltung (GR'in Kaul)

 

 

3. Auftragsvergabe – Erfassung von Bäumen im Baumkataster mit Erstkontrolle und Regelkontrollen in 2023 bis 2025

Die Gemeinde Dielheim führt derzeit ein Baumkataster ein. Dadurch sollen die für die Verkehrssicherungspflicht erforderlichen Baumkontrollen systematisiert werden und so Haftungsrisiken minimiert werden.

 

Seit dem Herbst 2022 nutzt die Gemeinde die Baumkatasterlösung des Anbieters Green GIS. Darin wurden im Zuge der letzten Baumkontrollen bereits einige Bäume erfasst. Dabei hat sich die Lösung bewährt.

 

Nun hat die Ersterfassung aller relevanten Bäume im Baumkataster zu erfolgen, einschließlich deren Erstkontrolle. Es ist von ca. 700 Einzelbäumen und 200 Bäumen in Baumgruppen auszugehen. In diesem Zuge sollen auch die erforderlichen Regelkontrollen von 2023 bis 2025 vergeben werden. Während der Aufbauphase des Baumkatasters sollten die Baumkontrollen nur durch eine Firma zu erfolgen, da zu Beginn mit einer größeren Menge an Sicherungsmaßnahmen zu rechnen ist, die über einen Zeitraum von ein bis drei Jahren koordiniert werden müssen.

 

Drei Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Submission fand am 28.03.2023 statt. Es wurden zwei Angebote abgegeben.

 

Geprüfte Bruttosummen der Bieter:

 

Bieter  Ersterfassung und -kontrolle Regelkontrolle Einzelbaum - Preis pro Baum Regelkontrolle Baum in Baumgruppe - Preis pro Baum

Bieter 1             8.062,25 Euro            6,41 Euro              4,70 Euro 

Bieter 2    10.720,12 Euro            k. A.                 k. A.   

 

Nach Prüfung der Angebote empfiehlt die Verwaltung, Bieter 1 den Zuschlag zu erteilen.

 

Bürgermeister Glasbrenner teilt mit, dass die Baumkontrolle zwar nicht gesetzlich verpflichtend ist, jedoch durch Rechtsprechungen. Jeder Eigentümer muss Sorge dafür tragen, dass keine Gefahr von seinen Bäumen ausgeht. Damit die Kontrollen dokumentiert werden können, bedienen sich viele Kommunen einem Baumkataster. Nun soll der Auftrag für dieses Kataster erteilt werden.

 

GR Dörre fragt nach, ob die Bäume nur an Verkehrsschwerpunkten wie z. B. an Radwegen, Spielplätzen kontrolliert werden oder auch im Außenbereich auf dem Feld. Laut Bürgermeister Glasbrenner werden hauptsächlich die Bäume erfasst, welche sich an den Schulen, Kindergärten, Friedhöfen, Sportplätzen, Grünflächen, Radwegen usw. befinden. Im Außenbereich selbst werden die Bäume nicht erfasst.

 

GR Schneider möchte hierzu wissen, ob auch Bäume in Wohngebieten erfasst werden. Bürgermeister Glasbrenner bejaht dies, sofern diese auf öffentlicher Fläche stehen. Sollte der Baum noch jung sein, wird dieser zwar kartiert, aber eventuell noch nicht kontrolliert.

 

GR Trump möchte wissen, ob die Grundstückseigentümer von den Bäumen, welche an den Grundstücksgrenzen (auf privatem Grundstück) stehen und in die öffentlichen Verkehrsflächen einragen, angeschrieben werden mit der Bitte um Rückschnitt. Dies verneint Bürgermeister Glasbrenner. Bei der Erfassung des Baumkatasters geht es lediglich um die gemeindeeigenen Bäume. Bürgermeister Glasbrenner bittet darum, unserem Ordnungsamt mitzuteilen, wenn ein Baum auf einem privaten Grundstück in die öffentliche Verkehrsfläche hineinragt. GR Blum schlägt vor, auch eine Information im Mitteilungsblatt erscheinen zu lassen, dass die Grundstückseigentümer ihre Bäume zurückschneiden sollen. Dies kann gerne gemacht werden, so Bürgermeister Glasbrenner.

 

GR Seib fragt, ob das Baumkataster selbst neu ist. Bauamtsleiter Wenning antwortet, dass die Software schon vorhanden ist und es lediglich um die Erfassung der Bäume geht.

 

Auf Nachfrage von GR’in Kaul, ob man die Bäume in Gruppen gliedern könnte, damit ältere Bäume öfters kontrolliert werden, teilt Bürgermeister Glasbrenner mit, dass es bei der Häufigkeit der Kontrolle auch auf die Baumart ankommt. Nicht alle Bäume müssen gleich oft kontrolliert werden. Bei der jetzigen Ersterfassung der Bäume werden diese markiert sowie kartiert und es wird festgelegt, wie oft der Baum kontrolliert werden muss (z. B. jährlich, alle zwei oder drei Jahre).

 

Beschluss:

Bieter 1 erhält den Zuschlag.

 

Beratungsergebnis:

Einstimmig

 

4. Verschiedenes, Bekanntgaben