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Öffentliche Bekanntmachung

Landratsamt Böblingen

Landratsamt Böblingen

Amt für Vermessung und Flurneuordnung -untere Flurbereinigungsbehörde- 

Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel. 07031/663-5000, Fax: 07031/663-5099

 

Öffentliche Bekanntmachung

vom 23.04.2024, Az.: B 07_14

Flurbereinigung Hildrizhausen/Altdorf 

Beteiligung der Öffentlichkeit

im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Das Landratsamt Böblingen -untere Flurbereinigungsbehörde- gibt hiermit auf Grund von §§ 18-21 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) das Vorhaben: Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen in der Flurbereinigung Hildrizhausen/Altdorf öffentlich bekannt.

Hierzu liegen die Entwürfe (Stand 23.04.2024) der Wege- und Gewässerkarte mit Landschaftskarte und Erläuterungsbericht, (inkl. UVP-Bericht nach § 16 UVPG) einen Monat lang

 

im Rathaus Hildrizhausen

Herrenberger Str. 13

71157 Hildrizhausen 

und

im Rathaus Altdorf 

Kirchplatz 4/1 

71155 Altdorf

 

zur Einsicht aus.

 

Die Unterlagen können zu den angegebenen Öffnungszeiten oder mittels Terminvereinbarung eingesehen werden:

 

Gemeinde Hildrizhausen:

Aktuelle Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag 16.30 – 18.30 Uhr 

Außerhalb der Öffnungszeiten mit Terminvereinbarung:

Tel. 07034/9387-0 oder per E-Mail: info@hildrizhausen.de

Gemeinde Altdorf:

Aktuelle Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag 16.00 – 18.00 Uhr 

Außerhalb der Öffnungszeiten mit Terminvereinbarung:

Tel. 07034/9387-0 oder per E-Mail: info@altdorf-bb.de

 

Auskünfte zum Verfahren erteilen Mitarbeiter der Flurbereinigungsbehörde. Bitte wenden Sie sich an das Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Frau Claudia Kallning (Tel. 07031/663-5070) oder Herr Jan Kober (Tel. 07031/663-5076).

Zusätzlich kann die Bekanntmachung mit Karten und Berichten auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4832) sowie auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.

 

Während der einmonatigen Auslegung und einem weiteren Monat können zu dem Vorhaben beim Landratsamt Böblingen – untere Flurbereinigungsbehörde – Parkstraße 2, 71034 Böblingen oder bei jeder anderen Stelle des Landratsamtes Böblingen umwelterhebliche Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.

 

Die Anregungen und Bedenken werden geprüft. Über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheidet unter Berücksichtigung des Ergebnisses dieser Prüfung nach Abschluss der Planung die obere Flurbereinigungsbehörde durch Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung. Die Öffentlichkeit wird über diese Entscheidung unterrichtet werden.

 

Böblingen, 23.04.2024 

gez. Claudia Kallning

 

Weitere Informationen: