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Öffentliche Bekanntmachung: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2008-2025 im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Heuweg Nord“

Stadt Rutesheim

Öffentliche Bekanntmachung

 

4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2008-2025

im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Heuweg Nord“

 

Der Gemeinderat der Stadt Rutesheim hat am 29.01.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2008-2025 beschlossen. 

 

Des Weiteren wurde beschlossen, zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Maßgebend ist der Lageplan vom Büro mquadrat vom 12.12.2022. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

 

 

Ziele und Zwecke der Planung

 

In der Stadt Rutesheim besteht nach wie vor ein großer Bedarf an Wohnraum. Dieser wird auch bis 2035 aufgrund der demographischen Situation und der voraussichtlichen Zuwanderung weiter ansteigen. Auch die verkehrsgünstige Lage an Auto- und S-Bahn bedingt eine anhaltend hohe Nachfrage.

Die für weiteres Wohnbauland im Flächennutzungsplan 2008-2025 noch verfügbaren Flächenpotentiale kommen aus unterschiedlichen Gründen nicht für eine mittelfristige Entwicklung in Betracht.

Um dennoch zeitnah dem belegten Bedarf zu begegnen, hat sich die Stadt Rutesheim zur Entwicklung einer Wohnbaufläche nördlich der Heuwegsiedlung entschlossen. Da diese im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist, ist die nun vorliegende 4. Änderung erforderlich.

Parallel wurde ein Bebauungsplanverfahren für diesen Planbereich eingeleitet.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

 

Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Begründung vom 

 

18.04.2024 bis einschließlich zum 21.05.2024

 

während der üblichen Dienststunden im Baurechtsamt, Leonberger Str. 15, 71277 Rutesheim, Zimmer 301 öffentlich ausgelegt.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können darüber hinaus zeitgleich auf der Homepage der Stadt Rutesheim unter > Wirtschaft und Bauen – Stadtplanung – Bebauungspläne < abgerufen werden.

 

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen im Baurechtsamt, Leonberger Str. 15, 71277 Rutesheim, Zimmer 301, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB). 

 

Auskünfte erteilen das Baurechtsamt, Frau Stähle, Tel. 07152 / 5002-1046 bzw. m.staehle@rutesheim.de oder das Stadtbauamt, Tel. 07152-1041 bzw. bauamt@rutesheim.de.

 

Rutesheim, den 11.04.2024

 

   

Susanne Widmaier

Bürgermeisterin