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Öffentliche Bekanntmachung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Heuweg Nord“

Stadt Rutesheim

Öffentliche Bekanntmachung

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Heuweg Nord“ 

 

Der Gemeinderat der Stadt Rutesheim hat am 12.12.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Heuweg Nord“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Heuweg Nord“ sollte nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt werden. Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofes kann der §13b BauGB nicht mehr angewendet werden und ist zwischenzeitlich aus dem Baugesetzbuch entfallen. Daher hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.01.2024 den Wechsel in das Regelverfahren beschlossen.

 

Ebenfalls beschlossen wurde, dass zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt wird.

 

Maßgebend ist der Lageplan zum Bebauungsplan vom Büro mquadrat vom 12.12.2022. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

 

 

Ziele und Zwecke der Planung

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll dem Bedarf und der Nachfrage nach Wohnraum nachgekommen werden. Dieser ist in der Stadt Rutesheim immens groß. Aufgrund zur Nähe zur S-Bahn bietet sich die weitere Entwicklung im Stadtteil Heuweg an.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

 

Die städtebaulichen Planungen, einschließlich des Vorentwurfs der Begründung mit Umweltbericht und die schalltechnische Untersuchung, werden vom 

 

18.04.2024 bis einschließlich zum 21.05.2024

 

während der üblichen Dienststunden im Baurechtsamt Leonberger Str. 15, 71277 Rutesheim, Zimmer 301 öffentlich ausgelegt.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können darüber hinaus zeitgleich auf der Homepage der Stadt Rutesheim unter > Wirtschaft und Bauen – Stadtplanung – Bebauungspläne < abgerufen werden.

 

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen im Baurechtsamt, Leonberger Str. 15, 71277 Rutesheim, Zimmer 301, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB). 

 

Auskünfte erteilen das Baurechtsamt, Frau Stähle, Tel. 07152 / 5002-1046 bzw. m.staehle@rutesheim.de oder das Stadtbauamt, Tel. 07152-1041 bzw. bauamt@rutesheim.de.

 

Rutesheim, den 11.04.2024

 

   

Susanne Widmaier

Bürgermeisterin