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Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Pfalzgrafenweiler für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Freudenstadt und den Strafkammern des Landgerichts Rottweil

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 23.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Rottweil und das Amtsgericht Freudenstadt gefasst. Die Liste liegt gemäß § 36 Abs.3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 05.06.2023 bis 13.06.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus: Rathaus Pfalzgrafenweiler, Schaukasten im Windfang, Hauptstraße 1, 72285 Pfalzgrafenweiler

 

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (Rathaus Pfalzgrafenweiler, Hauptstraße 1, 2. OG Zimmer 25, 72285 Pfalzgrafenweiler) Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

 

Pfalzgrafenweiler, 02.06.2023

gez.

Dieter Bischoff

Bürgermeister