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Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Dornstetten aus Anlass des Ostermontagsmarktes

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der „Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten an Sonn- und Feiertagen“ vom 27. März 2007 die Verkaufsstellen in der Stadt Dornstetten aus Anlass des Ostermontagsmarktes in der Zeit von 

 

11.00 Uhr – 16.00 Uhr

 

geöffnet sein dürfen.

 

Es wird freundlich gebeten, die o.g. Öffnungszeiten einzuhalten. 

 

Ihr Ordnungsamt