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Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Horb a. N. im Bereich „Gewerbegebiet Neuer Bahnhof Ost“ 1. Änderung und Erweiterung in Eutingen i. G.-Rohrdorf

Übersichtsplan der Änderung des FNP der VG Horb a. N., Gfrörer Ingenieure, Empfingen, vom 30.01.2024 (unmaßstäblich)

Gfrörer Ingenieure, Empfingen

Übersichtsplan der Änderung des FNP der VG Horb a. N., Gfrörer Ingenieure, Empfingen, vom 30.01.2024 (unmaßstäblich)

Der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2024 die Aufstellung der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich „Gewerbegebiet Neuer Bahnhof Ost“ 1. Änderung und Erweiterung nach den Bestimmungen des BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinsame Ausschuss den Vorentwurf der punktuellen Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 30.01.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen gem. § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage von Eutingen. Nördlich und östlich grenzen landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen an, während im Süden und im Westen bereits bestehendes Gewerbe das Plangebiet umgibt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1039, 1040, 1042, 1043, 982/19 i. T., 1028 i. T. und hat eine Gesamtgröße von ca. 0,89 ha. Der räumliche Geltungsbereich ist der folgenden Plandarstellung zu entnehmen:

 

 

Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanänderung

Ziel ist es, die bestehende gewerbliche Nutzung des bestehenden Gewerbebetriebs auf der Gemarkung Eutingen-Rohrdorf durch Erweiterungsmöglichkeiten für die Zukunft zu sichern. Gegenstand ist die geplante Aufstellung eines Bebauungsplans durch die Gemeinde Eutingen i. G., der in seiner Planung den Ausweisungen im FNP widerspricht. Die Erweiterungsfläche ist bereits teilweise als gewerbliche Baufläche im FNP ausgewiesen, jedoch überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft. Daher muss der FNP im Rahmen einer punktuellen Änderung im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren angepasst werden. 

Umweltbezogene Informationen

Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweilige Wechselwirkungen vom 30.01.2024. Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 05.02.2024. 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Vorentwurfsunterlagen der Änderung des FNP im Bereich „Gewerbegebiet Neuer Bahnhof Ost“ 1. Änderung und Erweiterung bestehen aus der Begründung mit folgenden Anlagen: 

Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan, punktuelle Flächennutzungsplanänderung, Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Bestandsplan, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, FFH-Vorprüfung und Gewerbeflächenbedarf 2037 der Verwaltungsgemeinschaft Horb a. N.

Die Vorentwurfsunterlagen werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 15.04.2024 bis einschließlich 15.05.2024 im Internet unter www.horb.de/bauleitplanung/flaechennutzungsplan und unter www.eutingen-im-gaeu.de/leben-wohnen/bauleitplaene/bebauungsplaene-im-beteiligungsverfahren veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung können die Vorentwurfsunterlagen bei der Stadtverwaltung Horb a. N, Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 72160 Horb a. N., 3. Stock, Eingangsbereich vor Zimmer 532, von Montag bis freitagvormittags von 8:00 bis 11:30 Uhr, dienstagnachmittags von 13:30 bis 16:00 Uhr und donnerstagnachmittags von 13:30 bis 17:30 Uhr eingesehen werden. Zur Erleichterung findet eine weitere Auslegung bei der Gemeinde Eutingen i. G., Marktstraße 17, 72184 Eutingen, Flur vor Zimmer 402, während der Öffnungszeiten des Rathauses statt. 

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich schriftlich, elektronisch an stadtplanung@horb.de oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Horb a. N. und bei der Gemeindeverwaltung Eutingen i. G. äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

 

Für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Empfingen, Eutingen i. G. und Horb a. N.

Horb a. N., den 12. April 2024

Peter Rosenberger, Oberbürgermeister Horb a. N.