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Schutz der Wasserleitungen vor Frost

Vor der kommenden kalten Jahreszeit bitten wir um Beachtung nachstehender Hinweise:

Frost verursacht immer wieder empfindliche Schäden an Wasserleitungen und Wasserzählern. Diese können vermieden werden, wenn rechtzeitig notwendige Vorkehrungen getroffen werden:

  • Beschädigte Fensterscheiben und schlecht schließende Kellertüren rechtzeitig instand setzen. Mit Eintritt der Kälte, Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen und Wasseruhren schließen.
  • Luftdurchlässiges Mauerwerk abdichten.
  • Freiliegende Wasserrohre und Wasseruhren in frostgefährdeten Räumen mit wasserabweisendem Isoliermaterial umhüllen. Hierzu können Kork, Glaswolle u. Ä. verwendet werden.
  • Gartenleitungen sowie Leitungen in frostgefährdeten und unbewohnten Räumen schließen und entleeren.
  • Bauwasseranschlüsse frostsicher machen.
  • Wasserzählerschächte im Freien dicht abdecken. Der Zugang zum Abstellhahn und Wasserzähler muss allerdings jederzeit möglich sein.
  • Eingefrorene Innenleitungen nicht mit Lötlampen oder offenem Feuer auftauen. Ziehen Sie den Fachmann hinzu, damit das Auftauen an der richtigen Stelle begonnen wird.

 

Wasserverluste und Kosten für Schäden an Leitungen und Wasseruhren, die durch mangelnden Schutz entstehen, hat der Wasserabnehmer selbst zu tragen!