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Sitzungsbericht

 

aus der öffentlichen Sitzung

 

des Gemeinderates 

 

am 23.04.2024

 

TOP 1.

 

Betriebskostenabrechnung der Kindergärten für das Jahr 2022    

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Betriebskostenabrechnung 2022 zur Kenntnis.

 

TOP 2.

 

Informationen aus und Änderungen in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege    

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt das Ganztagesangebot im Kindergarten Arche Noah durch ein VÖ/RG-Angebot zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu ersetzen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

 

TOP 3.

 

Anträge der Kindertageseinrichtungen und der Verwaltung    

 

 

Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Einrichtung der Stelle eines/r Anerkennungspraktikant/in mit zusätzlich 0,50 Stellen im Kiga Sonnenblume ab dem Kindergartenjahr 2024/2025.

 

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Leitungsfreistellung im Kiga Sonnenblume aufgrund der besonderen Konstellation in Form der Mehraufgaben zu einem Umfang von 60 % (20% je Gruppe) ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 einzurichten.

 

  1. Der Gemeinderat beschließt, die zusätzlichen Personalanteile für den Kiga Regenbogen in Höhe von 45 % im Zeitraum von August 2024 bis Ende 2025 zu gewähren.

 

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung des Vorhabens „Einrichtung einer integrierten Waldgruppe“. Die Waldgruppe soll
    als 5. Gruppe an den evangelischen Kindergarten Sternschnuppe ab Herbst 2024 angegliedert werden. 

 

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung und die Kostenermittlung des Konzeptes für eine 4-gruppige Zwergenstube mit GT-Anschlussbetreuung am Nachmittag.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschluss zu Ziffer 1 wurde einstimmig zugestimmt.

 

Der Beschluss zu Ziffer 2 wurde abgelehnt.

 

Dem Beschluss zu Ziffer 3 wurde einstimmig zugestimmt.

 

Dem Beschluss zu Ziffer 4 wurde zugestimmt.

 

Dem Beschluss zu Ziffer 5 wurde einstimmig zugestimmt.

 

TOP 4.

 

Finanzielle Beteiligung am Revisionsverfahren Polder Bellenkopf-Rappenwört    

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die BI für eine verträgliche Retention im Paminaraum e.V. für ein Revisionsverfahren bezüglich der Bewertung der Ökologischen Flutungen finanziell in Höhe von 3.500 Euro außerplanmäßig zu unterstützen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschluss wurde zugestimmt.

 

TOP 5.

 

Fortschreibung Gesamtregionalplan

- 2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange    

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Stellungnahme gegenüber dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein abzugeben:

 

Fortschreibung Gesamtregionalplan

- 2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange

 

Sehr geehrter Herr Dr. Proske,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Gemeinde Dettenheim bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen des zweiten Anhörungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003.

 

Wir sind von drei Änderungen bzgl. der Siedlungserweiterungsflächen betroffen:

 

Die geänderten Inhalte sind:

 

Nr.

Gemeinde

Veränderung [ha]

Änderung Freiraumfestlegung oder Bestandsdarstellung

18

Dettenheim

-3,7

Festlegung Regionaler Grünzug, Vorranggebiet für Landwirtschaft, Vorranggebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz

16

Dettenheim

-4

Festlegung Vorranggebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz

15

Dettenheim

1,0

Rücknahme Grünzäsur

 

Diese Änderungen stoßen auf gewisse Bedenken.

 

Die Rücknahme der Fläche Nr. 18 (SERW_18_V1) haben wir in unserer Stellungnahme im Rahmen der ersten Offenlage mit befürwortet. Das durch die Hochspannungsleitungen geprägte Gebiet ist wenig attraktiv. Im Gegenzug sollte dafür das Gewerbebiet Waldteiler nach Süden hin erweitert werden. Im Moment ist lediglich die Angleichung der südlichen Grenze geplant, sprich das Entfernen der Stufe.

 

Das zurückgenommene Gebiet SERW_18_V1 ist 3,7 ha groß. Durch die Angleichung der Stufe im Gebiet Waldteiler III erhalten wir eine zusätzliche Fläche von nur 1 ha. Das steht nicht im Verhältnis.

 

Im Übrigen sind wir der Auffassung, dass die geforderte Grünzäsur zwischen den beiden Ortsteilen Rußheim und Liedolsheim immer noch deutlich zu erkennen wäre, auch wenn nochmal nach Süden hin erweitert wird.

 

Wir würden uns wünschen, dass Sie die ursprünglich diskutierte Fläche erneut in Ihre Überlegungen mit einbeziehen:

 

Die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen sind essenziell für das Wohlergehen der Gemeinde. Durch die Schaffung neuer Gewerbeflächen können neue Unternehmen angesiedelt werden, was zu einem Wachstum der lokalen Wirtschaft und zu zusätzlichen Einnahmen für die Gemeinde führen würde. Dies würde wiederum die Lebensqualität der Einwohner verbessern und die Attraktivität der Region als Wirtschaftsstandort erhöhen.

 

Warum die Siedlungserweiterungsfläche SERW_16_V2 halbiert wurde, ist für uns nicht nachvollziehbar. Die verkleinerte Fläche ist vergleichbar mit der im östlichen Waldteiler zurückgenommen Fläche. Beide Flächen nicht entwickeln zu können, stellt eine deutliche Verschlechterung unserer Möglichkeiten dar. In den Vorgesprächen wurde die Fläche grundsätzlich als geeignet beurteilt und sie weist ein vertretbares Verhältnis zwischen dieser Eignung und dem Konfliktniveau auf. Eine Verweigerung dieser Erweiterung würde die gemeindliche Entwicklung zu stark einschränken.

 

Wir bitten Sie höflich unsere Argumente zu prüfen und in Ihre Entscheidungsfindung mit einzubeziehen.

 

Darüber hinaus wünschen wir Ihnen und Ihrem gesamten Team weiterhin gutes Gelingen bei diesem anspruchsvollen Projekt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Frank Bolz

Bürgermeister

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschluss wurde zugestimmt.

 

TOP 6.

 

Teilregionalplan "Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaik-

Freiflächenanlagen" des Regionalverband Mittlerer Oberrhein

- Beteiligung als Träger öffentlicher Belange  

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Stellungnahme gegenüber dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein abzugeben:

 

Teilregionalplan Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen

- Beteiligung als Träger öffentlicher Belange

 

Sehr geehrter Herr Dr. Proske,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Gemeinderat der Gemeinde Dettenheim begrüßt grundsätzlich alle Maßnahmen, die das Ziel der Klimaneutralität verfolgen. Eine dieser Maßnahmen ist, neben vielen weiteren, der Bau von Freiflächensolaranlagen.

 

In der Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht sind voraussichtlich Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaft zu erwarten.

 

Bei der Vorrangfläche handelt es sich um hochwertiges Ackerland mit gutem Wasseranschluss, von der eine hohe regionale Bedeutung für die Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln ausgeht und die ökonomische und strukturelle Grundlage einer nachhaltigen Landwirtschaft bildet. Durch die Aufstellung von Freiflächensolaranlagen wird die Nutzfläche und somit die Erwerbsgrundlage empfindlich dezimiert. Die Kombination aus Photovoltaik und landwirtschaftlicher Nutzung, sog. Agri-PV, lässt sich nicht für jede Kulturpflanze einrichten und schränkt die landwirtschaftliche Nutzung stark ein. Sie stellt somit keine echte Alternative dar.

 

Mit den mittelfristigen Planungen der Gemeinde Dettenheim zur Entwicklung des Gewerbegebiets Mönchfeld kollidiert der Entwurf des 9. Teilregionalplans nicht, wohl aber mit den langfristigen. Es wäre denkbar, dass sich das Gewerbegebiet Mönchfeld auch nach Osten hin ausdehnt.

 

Darüber hinaus wird in Dettenheim ein Geothermiekraftwerk zur Nutzung geothermischer Ressourcen geplant und auch verwirklicht. Mit dieser Anlage wird die Gemeinde Dettenheim bereits einen überdurchschnittlich starken Beitrag zur Anwendung erneuerbarer Energien leisten.

 

Alternativ bietet die Gemeinde Dettenheim an, geeignete Flächen ihrer Seen für schwimmende PV-Anlagen zur Verfügung zu stellen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Frank Bolz

Bürgermeister

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

 

TOP 7.

 

Bauantrag im vereinfachten Verfahren

Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten auf dem Anwesen Dettenheim,

Huttenheimer Straße  

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschluss wurde zugestimmt.

 


 

 

TOP 8.

 

Bekanntgabe der erteilten Baugenehmigungen und der vollständig eingereichten Anträge im Kenntnisgabeverfahren

- Bachwiesenfurth 

- Fichtestraße 

- Grabener Straße 

- Hauptstraße 

- Kirchenstraße 

- Kirchfeldstraße 

- Lindenweg  

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgaben zur Kenntnis.

 

TOP 9.

 

Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 09.06.2024

- Neubesetzung eines stellv. Beisitzenden    

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat wählt Herrn Siegfried Lehr als stellv. Beisitzenden an Stelle von Herrn Wolfgang Gretzmeier in den Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahlen 2024.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

 

TOP 10.

 

Neubesetzung des Gemeinsames Ausschusses zum 23.04.2024    

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Vorschläge der CDU- und SPD-Fraktion zur Neubesetzung des Gemeinsamen Ausschusses durch Einigung: Herr Nico Reinacher als persönlicher Verhinderungsvertreter für Frau Petra Schwartz sowie Frau Doris Reitz als persönliche Verhinderungsvertreterin für Frau Petra Wagner.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

 

Die Gemeinderatssitzung endete mit Bekanntgaben & Verschiedenes, sowie mit Fragen der Gemeinderäte und der Bürgerschaft.