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URLAUBSZEIT – REISEZEIT: SIND IHRE AUSWEISPAPIERE NOCH GÜLTIG??

URLAUBSZEIT – REISEZEIT

SIND IHRE AUSWEISPAPIERE NOCH GÜLTIG??

 

Das Bürgerbüro möchte Sie darauf aufmerksam machen, regelmäßig Ihre Ausweisdokumente auf Gültigkeit zu prüfen.

 

Reisezeit ist das ganze Jahr, deshalb möchten wir Sie bitten, für die Neubeantragung von Reisedokumenten folgende Informationen zu beachten:   

Die Antragstellung hat bei allen Ausweispapieren persönlich zu erfolgen. Es ist immer ein aktuellesbiometrisches Passfoto sowie der bisherige Ausweis / Pass vorzulegen.

Durch eine Änderung im Passgesetz wurde der Kinderreisepass in Deutschland zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Für Kinder (ab Säuglingsalter) können nur noch Personalausweise und reguläre Reisepässe als Ausweisdokumente beantragt werden.

Der Personalausweis / Reisepass wird bei Personen unter 24 Jahren für 6 Jahre, bei Personen über 24 Jahre für 10 Jahre ausgestellt. 

Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Bei der Erstbeantragung in der Gemeinde Gäufelden legen Sie eine aktuelle Geburtsurkunde bzw. Familienbuchabschrift (Stammbuch) vor.

Hergestellt werden die Pässe und Personalausweise bei der Bundesdruckerei in Berlin. Je nach Arbeitsanfall kann die Herstellung dort mehrere Wochen dauern. Deshalb ist es wichtig, dass Ausweisdokumente rechtzeitig vor Urlaubsantritt bzw. vor der Ungültigkeit im Bürgerbüro beantragt werden.

 

Die Homepage des Auswärtigen Amtes in Berlin (www.auswaertiges-amt.de) gibt Auskunft zu allen Fragen betreffend der Einreisebestimmungen in alle Länder. 

 

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen die Bürgerbüros Öschelbronn (Tel. 7802-115), Nebringen (Tel. 990930) und Tailfingen (Tel. 8950581) gerne zur Verfügung. 

 

Termine vereinbaren Sie auf unserer Homepage www.gaeufelden.de/Digitales Rathaus/Bürgerservice/Online-Dienste/Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro.

Dabei wird Ihnen auch angezeigt bzw. angeboten, welche Unterlagen und Formulare Sie mitbringen müssen.

 

Bitte denken Sie – auch bei der Abholung von Ausweispapieren – an die vorherige Terminvereinbarung.