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Lebenslange Haftstrafe

Urteil gegen Mörder von Seniorin in Stuttgart rechtskräftig

„Lebenslange Haftstrafe wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung und Freiheitsberaubung“ lautet das rechtskräftige Urteil gegen einen 36 Jahre alten Täter, der im Januar 2022 in Stuttgart eine Seniorin ermordet hat.

Uli Deck / dpa

„Lebenslange Haftstrafe wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung und Freiheitsberaubung“ lautet das rechtskräftige Urteil gegen einen 36 Jahre alten Täter, der im Januar 2022 in Stuttgart eine Seniorin ermordet hat.

Nach dem Mord an einer pflegebedürftigen Seniorin in Stuttgart ist das Urteil gegen den 36 Jahre alten Täter nun rechtskräftig. Das gab der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit am Donnerstag veröffentlichtem Beschluss bekannt.

Lebenslange Haftstrafe

Das Urteil des Landgerichts Stuttgart, das gegen den Mann Ende März vergangenen Jahres eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung und Freiheitsberaubung verhängt hatte, enthalte keine Rechtsfehler.

Überfallen, gefesselt und zu Tode gewürgt

Der Täter, ein vorher schon straffällig gewordener Asylbewerber aus Äthiopien, hatte die 89-Jährige im Januar 2022 in ihrer Wohnung überfallen, gefesselt und sie minutenlang zu Tode gewürgt. Um Spuren zu verwischen, setzte er dann noch die Wohnung in Brand. Die alarmierte Feuerwehr entdeckte die Leiche der Frau in der Wohnung. Rund zwei Wochen nach der Tat war der Mann gefasst worden. (Az.: 1 StR 469/23)