Aufgrund Änderungen in der Zuständigkeit kann zurzeit das Verbrennen pflanzlicher Abfälle auf Außenbereichsgrundstücken derzeit nicht genehmigt werden. Wir befinden uns diesbezüglich mit dem Landratsamt Göppingen in Klärung.
Aufgrund Änderungen in der Zuständigkeit kann zurzeit das Verbrennen pflanzlicher Abfälle auf Außenbereichsgrundstücken derzeit nicht genehmigt werden. Wir befinden uns diesbezüglich mit dem Landratsamt Göppingen in Klärung.