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Vermeidung Schäden am Mähwerk durch Schachtabdeckungen

Im Bereich der Verbandsgemeinden Alfdorf, Durlangen, Gschwend, Kaisersbach, Spraitbach und Welzheim sowie in Teilen der angrenzenden Gemarkungen von Eschach, Ruppertshofen, Rudersberg und Plüderhausen verfügt der Zweckverband über ein Leitungsnetz von 200 km zur Verteilung von Trinkwasser an rund 32.500 Einwohner. Zum Netz gehören etwa 100 Schächte in landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Der Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle weist zum Beginn der Mähsaison 2024 auf die Gefahr von Setzungen um Schachtabdeckungen auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken hin. Setzungen und damit überstehende Schachtanlagen können auch noch nach Jahren auftreten. Oft auch als Folge wechselnder Bodenfeuchte, mit überstehenden Schachtteilen ist deshalb stets zu rechnen.

Die bewirtschaftenden Landwirte (Eigentümer und Pächter) werden aufgefordert, sich über den Zustand des Grundstücks (u.a. Vorkommen und Zustand von Schachtabdeckungen) zu informieren. 

Grundsätzlich sollte über Schachtabdeckungen nicht hinweg gemäht, sondern diesen ausgewichen werden. Schäden am Mähwerk und daraus resultierende Unterbrechungen der Mäharbeiten lassen sie so vermeiden.

Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle