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Wenn sich das Postgesetz ändert, gibt es mehr Nachtruhe

Der Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart, Stefan Köhler, zählte laut Stuttgarter Zeitung (StZ) im Jahr 2022 insgesamt 1.515 Nachtflugbewegungen. „Flüge der Nachtluftpost machten mit 986 Flügen (65 Prozent) den Hauptanteil aller Nachtflüge aus“, gibt die StZ wieder. In Stuttgart geht es pro Monat um 80 bis 100 Flüge.

Laut Stefan Köhler sind die Postmaschinen, die zwischen 24 und 1 Uhr verkehren, der Hauptgrund für Beschwerden. Das ändert sich jetzt hoffentlich, weil sich das Postrecht ändert. Abgestimmt darüber wird im Bundestag am 23. Februar. Danach wird der Nachtluftpostflug zwischen Stuttgart und Berlin zum 1. April 24 eingestellt. „Der Verzicht auf den klimaschädlichen Brieftransport ab April“ (StZ) wird möglich, weil die Post dann nicht mehr 80 % der Briefe am nächsten Tag anliefern muss.  Die StZ weiter: „Der Bundestagsabgeordnete Matthias Gastel geht davon aus, dass sich eine Mehrheit für die Modernisierung des Postgesetzes findet. Da die Briefmengen immer stärker zurückgingen und die Kosten des Briefnetzes auf immer weniger Briefe verteilt werden müssten, drohten „deutliche Portoerhöhungen“. Um das Porto auch künftig unter dem europäischen Durchschnitt halten zu können, wolle die Post nun die maximal zulässigen Brieflaufzeiten etwas verlängern.“ 

Dass nun keine Postmaschinen mehr fliegen werden, ist eine sehr gute Nachricht für die SGF und die Bevölkerung! Diese Post-Flüge bestanden – nachdem die Schutzgemeinschaft gleich in den Anfängen ihres Widerstands (1970) ein Nachtflugverbot zwischen 23.30 und 6 Uhr durchgesetzt hatte – jahrzehntelang als Ausnahmeregelung. Für weitere Nachtruhe kämpfen sollten wir trotzdem: Denn acht Stunden Ruhe in der Nacht – also zwischen 22 und 6 Uhr kein Flug am Nachthimmel – ist der Gesundheit noch zuträglicher.