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Offenlage ab heute, 5. März

Windkraft Neckar-Odenwald-Kreis: Beteiligungsprozess startet

Solar und Windkraft

artJazz/iStock/Thinkstock

Die erste öffentliche Beteiligungsrunde des Verbandes Region Rhein-Neckar (VRRN) für die Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie und die Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik startet ab Dienstag, 5. März. Die Bürgerinnen und Bürger des gesamten Verbandsgebietes können den Entwurfsplan dann bis einschließlich 29. April 2024 einsehen.

Anregungen zum „Teilregionalplan Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar“ und zum „Teilregionalplan Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar“ sind bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist möglich, also bis zum 13. Mai 2024.

Hier geht es direkt zur Beteiligungsplattform

„Wer trifft die Entscheidung über die Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen oder Windenergieanlagen in der Metropolregion Rhein-Neckar?“, „Welche Rolle spielt der Artenschutz?“ oder „Welche Rolle spielt das Thema Erneuerbare Energien mittlerweile im Vergleich zu anderen Raumnutzungen und Raumfunktionen?“: Antworten auf diese und weitere häufig gestellte Fragen stellt der Verband Region Rhein-Neckar auf seinen Webseiten zur Verfügung.

► Fortschreibung Teilregionalplan Windenergie 

Teilregionalplan Freiflächen-Photovoltaik

1,8 % der Fläche

Laut Vorgaben der Landesregierung soll jeder Regionalverband in Baden-Württemberg 2 % seiner jeweiligen Regionsfläche planerisch für die Erzeugung von Wind- und Solarenergie sichern. Diese Sicherung erfolgt für die Windenergie in Form von regionalplanerischen Vorranggebieten. Der Verband Region Rhein-Neckar, setzt sich aus Gebieten in Hessen (Südhessen, Bergstraße) und Rheinland-Pfalz (Südwestpfalz) zusammen. Im baden-württembergischen Teil der Metropolregion sind 1,8 % der Regionsfläche für die Windenergie bereitzustellen. Das bedeutet bei 2188 km² Fläche von Rhein-Neckar-Kreis (1062 km²) und Neckar-Odenwald-Kreis (1126 km²) zusammen rund 35 km².

Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hatte am 15. Dezember 2023 in Hockenheim festgelegt, welche Flächen im Verbandsgebiet für Windräder und Solaranlagen in die öffentliche Beteiligung gehen sollen.

Info

Die Planunterlagen werden im Neckar-Odenwald-Kreis an folgenden Stellen ausgelegt und können dort während der genannten Zeiten eingesehen werden:

Neckar-Odenwald-Kreis, Landratsamt, Geb. 8 (EG), Neckarelzer Str. 7, 74821 Mosbach, Mo., 8 – 12 Uhr, 14 – 16 Uhr, Do., 8 – 12Uhr, 14 – 17 Uhr sowie nach Vereinbarung unter Tel. 06261/84-0)

Gleichzeitig werden die Unterlagen hier m-r-n.com/windenergie digital zur Einsichtnahme bereitgestellt.

 

Anregungen zum Planentwurf können beim Verband Region Rhein-Neckar vorgebracht werden:

schriftlich an: Verband Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim oder

elektronisch an: Windenergie.Beteiligung@vrrn.de

Hintergrund Windkraft: Auftrag des Landes an die Regionalverbände

Das Land Baden-Württemberg will die erneuerbaren Energien ausbauen und hat die Regionalverbände beauftragt, Flächen für die Errichtung von Windenergie- und Freiflächenphotovoltaik-Anlagen festzulegen. Ziel ist es, entsprechend den Bundes- und Landesvorgaben 1,8 Prozent der Fläche für Windenergienutzung und 0,2 Prozent für Freiflächenphotovoltaik auszuweisen. Die Planungen sollen bis September 2025 von allen Regionalverbänden in Baden-Württemberg abgeschlossen sein. Der baden-württembergische Teil des „Verbands Region Rhein-Neckar“ (VRRN) mit Anteilen in BW, Rheinland-Pfalz und Hessen, setzt sich zusammen aus den Kreisen Rhein-Neckar und Neckar-Odenwald sowie den kreisfreien Städten Heidelberg und Mannheim.