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Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags am 9. Juni 2024

Der Kreiswahlausschuss traf sich am 5. April 2024 im Sitzungssaal des Landratsamtes.

LRA Hohenlohekreis

Der Kreiswahlausschuss traf sich am 5. April 2024 im Sitzungssaal des Landratsamtes.

263 Personen möchten in den Kreistag des Hohenlohekreises

 

Am Freitag, 5. April 2024, tagte unter dem Vorsitz von Landrat Dr. Matthias Neth der Kreiswahlausschuss, um über die Zulassung der Wahlvorschläge für die sechs Wahlkreise des Hohenlohekreises zu entscheiden.

 

Alle derzeit im Kreistag vertretenen Parteien und Wählervereinigungen (CDU, FWV, GRÜNE, SPD, FDP, AfD, DIE LINKE) haben Wahlvorschläge für alle sechs Wahlkreise eingereicht. Der Kreiswahlausschuss hat alle eingereichten Wahlvorschläge sowie Bewerberinnen und Bewerber zugelassen. 

 

Insgesamt bewerben sich 263 Personen für den Kreistag, davon sind 83 weiblich und 180 männlich. Der zu wählende Kreistag wird mindestens 36 Sitze umfassen und kann sich durch Mehr- bzw. Ausgleichssitze auf maximal 43 Sitze erhöhen. Die Wahlkreiseinteilung mit den Wahlkreisen 

 

  • I Künzelsau, 
  • II Öhringen (Öhringen, Zweiflingen),
  • III Jagsttal-Krautheim (Dörzbach, Krautheim, Mulfingen, Schöntal), 
  • IV Kochertal-Ingelfingen (Forchtenberg, Ingelfingen, Niedernhall, Weißbach), 
  • V Neuenstein (Kupferzell, Neuenstein, Waldenburg) und 
  • VI Bretzfeld/Pfedelbach 

 

bleibt unverändert. Dem Wahlkreis II Öhringen steht im Vergleich zur Kreistagswahl 2019 ein Sitz mehr und dem Wahlkreis IV Kochertal-Ingelfingen ein Sitz weniger zu.

 

Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber für die Kreistagswahl werden am 25. April 2024 auf der Homepage des Landratsamtes Hohenlohekreis unter www.hohenlohekreis.de öffentlich bekannt gemacht. 

 

Die Stimmzettel für die Kreistagswahl werden den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zusammen mit den Stimmzetteln für die Gemeinderats- und ggf. Ortschaftsratswahlen durch die Bürgermeisterämter zugesandt. Auf den Stimmzetteln für die Kreistagswahl 2024 wird erstmals nicht die vollständige Adresse der Bewerberinnen und Bewerber, sondern lediglich der Wohnort abgedruckt. 

Der Stimmzettel für die am gleichen Tag stattfindende Europawahl wird in den Wahllokalen ausgehändigt, es sei denn, es wurde Briefwahl beantragt.