„In rund 80 Prozent der Fälle wird das aber nicht ordentlich erledigt“, kritisiert Dipl.-Ing. (FH) Marc Ellinger vom Verband Privater Bauherren (VPB). „Erstaunlicherweise lassen auch große, eigentlich erfahrene Anbieter bei diesem Detail oft die nötige Sorgfalt vermissen“, beobachtet der Leiter des VPB-Büros Freiburg-Südbaden.
Baukontrolle
Umso wichtiger ist die laufende Baukontrolle, denn gerade Details wie die korrekte Dämmung von Warmwasserleitungen fallen nur auf, wenn unabhängige Experten regelmäßig im Auftrag der Bauherren die Baustelle besuchen und dabei prüfen, ob rechtliche Vorschriften eingehalten werden und nach den anerkannten Regeln der Technik gebaut wird. Die Sachverständigen wissen, wo sie hinschauen müssen und erkennen Indizien, ob das richtige Material verwendet wird.
Unterschiedliche Dämmschichten
Bei den farbig ummantelten Rohrleitungen, die auf dem Boden verlegt und später mit Estrich übergossen werden, handelt es sich um Dämmstoffschläuche in unterschiedlichen Größen. Je nach Innendurchmesser der Wasserrohre sind unterschiedlich dicke Dämmschichten außen vorgeschrieben. Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert in ihrer Anlage 5 Tabelle 1 die Mindestanforderungen für einen Dämmstoff mit typischer Wärmeleitfähigkeit: Demnach müssen Leitungen bis 22 Millimeter Innendurchmesser mit 20 Millimetern Dämmstärke ummantelt werden. Das ist eine gängige Größe für Leitungen im Einfamilienhausbau. Leitungen mit Innendurchmessern von 22 bis 30 Millimetern kommen dort ebenfalls vor und brauchen mindestens 30 Millimeter Ummantelung. Warmwasser- und Kaltwasserleitungen haben üblicherweise einen Innendurchmesser von 15 bis 22 Millimetern und müssen mit mindestens 20 Millimetern Dämmung geschützt werden.
Diese Vorgaben gelten für alle Warmwasser-, Kaltwasser und Heizungszuleitungen, die auf der Bodenplatte oder auf der Decke über unbeheizten Kellerräumen verlegt sind. Die Werte dürfen jederzeit über-, aber niemals unterschritten werden. Bleibt die Baufirma hinter diese Mindestanforderungen zurück, so ist das kein lässlicher Fehler, sondern ein echter Baumangel. Haben die Bauherren für das betroffene Bauvorhaben sogar Fördermittel beantragt, kann aus dem Baumangel sogar ein Rechtsverstoß werden, der im Ernstfall zum Verlust der Fördermittel führt.
Baustelle besuchen
Bauherren, Käufer von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern oder von Erdgeschosswohnungen in Mehrfamilienhäusern tun also gut daran, die Dämmstärke der wasserführenden Rohrleitungen im Auge zu behalten. „Sie sollten regelmäßig die Baustelle besuchen und dabei alles fotografisch dokumentieren, vor allem die Leitungen - und immer mit einem Größenmaßstab dahinter“, empfiehlt Marc Ellinger. Bemerken die Bauherren bei ihren Begehungen Unstimmigkeiten, sollten sie ihren Bauherrenberater hinzuziehen. Der klärt, ob es sich wirklich um einen Mangel handelt oder nicht und empfiehlt die weitere Vorgehensweise – rügen des Mangels, verlangen von Nachbesserung, gegebenenfalls Einbehalt von Abschlägen oder teilweiser Vorbehalt der Abnahme.
Bauvertrag
Besser ist in jedem Fall vorbauen! Damit es bei wichtigen Dingen, die eventuell sogar zum Verlust von Fördermittel führen können, nicht zu unnötigem Ärger kommt, sollten Bauherren von vornherein im Bauvertrag klar formulieren lassen, was ihnen wichtig ist und wie gebaut werden muss. Dazu gehört zum Beispiel auch die – wie es im Fachjargon heißt – genaue Beschaffenheit der Rohrleitungsdämmung. Dann sind sie auf der sicheren Seite, und auch der Baufirma ist klar, sie dürfen hier nicht schludern. Bei der Formulierung der technischen Anforderungen des Bauvertrags unterstützen die VPB-Berater die privaten Bauherren.