Der Angebotspreis ist der Preis, zu dem Eigentümer ihre Immobilie auf dem Markt anbieten. Er erscheint zunächst in den Anzeigen, welche die Immobilie bewerben. In der späteren Verkaufsverhandlung mit dem potenziellen Käufer dient er als Grundlage dafür, den tatsächlichen Verkaufspreis festzulegen.

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Professionelle Immobilienbewertung

Um einen realistischen Angebotspreis zu ermitteln, ist es zunächst notwendig, den Wert der eigenen Immobilie zu kennen. Eigentümern, die selbst Immobilien-Laien sind, fällt es in der Regel schwer, den Wert ihrer Immobilie richtig einzuschätzen. Haben Haus- oder Wohnungsbesitzer die Immobilie selbst bewohnt, überwiegt für sie der emotionale Wert der Immobilie.

Immobilie durch Gutachter bewerten lassen

Eine realistische und neutrale Preiseinschätzung bietet hier die professionelle Immobilienbewertung durch einen Immobiliengutachter. Er bewertet sowohl die Lage, in der eine Immobilie steht, als auch die Eigenschaften des Gebäudes wie Zustand und Ausstattung. Seine Ergebnisse hält er in einem umfangreichen Immobiliengutachten fest.

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Die ausführliche Bewertung durch einen Sachverständigen bietet sich vor allem in rechtlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Fällen an, bzw. ist dann oft sogar vorgeschrieben.

Beim Immobilienverkauf hingegen empfiehlt sich die Bewertung durch einen Makler. Er ist mit dem Markt vertraut und zieht alle Vor- und Nachteile in seine Berechnung mit ein. Nachteile sind etwa Sanierungsstau oder die Nähe zu einer Fernstraße.

Wie lege ich den Angebotspreis fest?

Haben Eigentümer herausgefunden, wie viel Ihre Immobilie wert ist, gilt es entsprechend, den Angebotspreis festzulegen. Seine Höhe hängt vor allem davon ab, mit welcher Verkaufsstrategie die Immobilie ihren Eigentümer wechseln soll. Entscheiden sich Verkäufer für das sogenannte Bieterverfahren, sollten sie zunächst einen eher niedrigen Angebotspreis angeben. Denn bei dieser Verkaufsstrategie geben Interessenten ähnlich einer Versteigerung möglichst hohe Gebote ab, um andere Kaufinteressenten zu überbieten. Der Angebotspreis dient in diesem Fall als Mindestpreis.

Angebotspreis über Marktwert ansetzten?

Eine alternative Verkaufsstrategie ist, den Angebotspreis etwa 5 bis 10 % über dem Marktwert der Immobilie anzusetzen. Dadurch haben Verkäufer bei den späteren Preisverhandlungen mit Interessenten Spielraum zum Verhandeln. Generell gilt: Ist der Angebotspreis einmal kommuniziert, sollte er nachträglich nicht noch einmal verändert werden. Denn Kaufinteressenten beobachten den Markt über einen langen Zeitraum.

In Immobilienanzeigen empfiehlt es sich, den Gesamtkaufpreis (inklusive aller Nebenkosten) anzugeben. Eine Einbauküche oder andere Einrichtungsgegenstände, die der Verkäufer optional mit verkaufen möchte, sollten separat aufgeführt sein.