Wer sein monatliches Nettogehalt erhöhen möchte, hat die Möglichkeit, einen Freibetrag beim Finanzamt zu beantragen.

Viele Ausgaben sind der Steuer absetzbar

Viele Ausgaben lassen sich von der Steuer absetzen. Häufig wird daher Monat für Monat zu viel Lohnsteuer vorausgezahlt. Diese zu viel gezahlte Lohnsteuer erhält der Steuerzahler dann erst lange Zeit später über die Einkommensteuererklärung zurück. Wer nicht so lange warten möchte, kann bereits vorweg die Lohnsteuerermäßigung beantragen, sodass die entsprechenden Kosten bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden und das monatliche Nettogehalt höher ausfällt. Der Antrag muss auf einem amtlichen Formular gestellt werden, erläutert der Bund der Steuerzahler.

Formular für Lohnsteuerermäßigung im Internet abrufbar

Das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ kann im Internet auf den Seiten der Landesfinanzverwaltung abgerufen werden oder kostenlos beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-0767778 angefordert werden.

Voraussetzungen für eine Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Ein solcher Antrag setzt voraus, dass der Steuerzahler hohe Aufwendungen haben wird. Dies können z. B. hohe Werbungskosten für einen langen Arbeitsweg, für Arbeitskleidung und Arbeitsmittel, Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung oder hohe Fortbildungskosten sein. Auch Sonderausgaben, wie z. B. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten und/oder außergewöhnliche Belastungen wie etwa hohe Krankheitskosten, können bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.

Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen mehr als 600 Euro betragen. Werbungskosten werden dabei allerdings erst berücksichtigt, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro übersteigen. Wenn sich an der persönlichen Situation nichts ändert, sind die Freibeträge zwei Jahre gültig.

Wichtig: Wer einen Freibetrag gewährt bekommt, muss eine Einkommensteuererklärung anfertigen. Hier werden dann die Ausgaben exakt nachgerechnet.