Egal ob für den Urlaub daheim, für die kurze Abkühlung nach Feierabend oder als Alternative zu Freibädern: Der eigene Pool im Garten ist Trend.

Juristin Michaela Rassat erklärt, was aus rechtlicher Sicht beim Poolbau zu beachten ist. Außerdem weiß sie, was bei der Entsorgung des alten Poolwassers nach dem Sommer gilt.

Gartenpool im Sommer

Elenathewise/iStock/Getty Images Plus

Bei einem fest eingebauten Pool im Garten muss das Bauamt informiert werden.

Bauliche Voraussetzungen

Wer ohne großen Aufwand einen Pool in seinem Garten aufstellen möchte, sollte sich für ein mobiles Modell entscheiden: Diese Swimmingpools lassen sich schnell aufstellen, unbefüllt problemlos verschieben und das Bauamt muss nicht involviert sein.

Etwas komplizierter sind fest eingebaute und in den Erdboden eingelassene Pools. Sind sie aber kleiner als 100 Kubikmeter – das entspricht einer Größe von circa 12 x 7 Metern und 1,50 Meter Wassertiefe, – ist in der Regel auch hier keine Baugenehmigung erforderlich. Damit sich die Mühe lohnt, sollten Sie vor dem Aufstellen bzw. dem Bau des Pools die baulichen Voraussetzungen bedenken.

Video: Ideen für kleine Gartenpools

Welche Genehmigungen sind erforderlich?

Aber: „Bei fest installierten Pools sind Gartenbesitzer in jedem Fall dazu verpflichtet, das örtliche Bauamt zu informieren“, so Michaela Rassat. Dafür müssen sie beim Amt eine sogenannte Baumeldung einreichen. Sie besteht meist aus einem Bauplan und Fotos. Das Bauamt stimmt dem Poolbau in der Regel innerhalb kurzer Zeit zu und weist gegebenenfalls auf einzuhaltende Abstände zu Grundstücksgrenzen oder die richtige Wasserentsorgung hin.

„Die Genehmigung gilt in der Regel drei Jahre“, weiß Rassat. Steht der Pool, sollte der Gartenbesitzer das Bauamt ebenfalls darüber informieren. Das ist die sogenannte Baufertigmeldung. Ist ein fester Pool geplant, ist es sinnvoll, sich zuvor auch mit dem Bebauungsplan der Gemeinde zu beschäftigen. Dieser kann nämlich Vorgaben dazu machen, was im eigenen Garten erlaubt ist und was nicht. Auskünfte erteilt auch hier das Bauamt.

Aufstell-Pool im Garten

Vladimir Vladimirov/E+/GettyImages

Mieter dürfen nicht eigenmächtig einen Pool im Gemeinschaftsgarten aufstellen.

Was gilt für Mieter bzw. im Mehrfamilienhaus?

Ob ein Mieter einen Pool in seinem Garten aufstellen darf, hängt davon ab, ob er den Garten zur alleinigen Nutzung angemietet hat und wie groß der Pool ist: Für ein aufblasbares Planschbecken ist keine Erlaubnis des Vermieters notwendig. Anders sieht es bei einem großen Aufstellpool aus.

„Hier muss der Vermieter entscheiden, ob das Becken noch zum sogenannten vertragsgemäßen Gebrauch zählt“, erklärt die Rechtsexpertin. Steht die Grünfläche auch anderen Hausbewohnern zur Verfügung, darf niemand die Fläche einfach mit seinem Aufstellpool belegen.

Badespaß im Pool

ERGO Group AG

Gerade die kleinen Familienmitglieder freuen sich über den neuen Pool.

Gespräch mit Vermieter und Nachbarn suchen

Die Nutzung des Gartens durch die anderen Mieter darf nicht beeinträchtigt werden. Die Juristin rät Mietern daher, zunächst den Mietvertrag und die Hausordnung zu lesen sowie das Gespräch mit dem Vermieter und den Nachbarn zu suchen, bevor sie einen Swimmingpool aufstellen.

Einen fest installierten Pool zu bauen, ist ohne Zustimmung des Vermieters unzulässig und kann mit der Pflicht verbunden sein, ihn beim Auszug zurückzubauen.

Gartenpool mit Sicherheitszaun

medium6x12/ iStock /Getty Images Plus

Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sollte ein Pool durch einen Zaun gesichert werden.

Regeln in Eigentümergemeinschaften

In einer Eigentümergemeinschaft empfiehlt Rassat, zunächst die anderen Bewohner und Eigentümer zu kontaktieren. Auch eine Fläche, an der der Eigentümer einer Wohnung ein Sondernutzungsrecht hat, darf nicht beliebig genutzt und verändert werden. Denn unter Umständen können andere Eigentümer einen Pool als unzulässige, optisch nachteilige Veränderung der Wohnanlage empfinden und den Abbau fordern. Für einen fest eingebauten Pool kann eine Zustimmung der Eigentümerversammlung erforderlich sein.

Ist das Wasserbecken aufgestellt, gelten der Eigentümer oder Mieter als Verkehrssicherungspflichtige. Daher müssen sie den Pool beispielsweise mit einem Zaun sichern, damit keine Gefahr für Kinder und Haustiere besteht. Ist dies nicht möglich, sollten sie das Becken nach dem Planschen mit einer Abdeckung verschließen.

Wohin mit dem Wasser?

Der Badetag ist zu Ende, die Sommersaison vorbei: Wohin dann mit dem Poolwasser? „Ist das Wasser frei von chemischen Zusätzen wie Chlor, kann der Poolbesitzer damit den Garten bewässern“, so Rassat. Sie empfiehlt, darauf zu achten, dass das Wasser nicht auf ein benachbartes Grundstück fließt. Zu viel Wasser auf einmal kann zudem Blumenbeete oder sogar die Grasnarbe beschädigen. Daher der Rat, entweder das Wasser langsam über mehrere Stunden oder Tage ablaufen zu lassen oder über einen an den Pool angeschlossenen Sprenger oder eine Düse den Garten zu wässern.

Wenn das Wasser Chlor enthält

Allerdings enthält das Wasser gerade größerer Pools chemische Zusätze, meistens Chlor, oder Mittel, um Algen zu bekämpfen. Es darf nicht ins Grundwasser gelangen und gehört daher in das Abwassersystem. Aber nicht in die Straßenkanalisation für Regenwasser, die ins nächste Gewässer fließt, sondern in den Hausanschluss etwa im Bad, der zu einer Kläranlage führt. Ausnahme: Der Chlorgehalt liegt unter dem Grenzwert von 0,05 mg/Liter und das Wasser ist frei von weiteren chemischen Substanzen. Für diese Messung benötigt der Poolbesitzer jedoch ein oft teures Messgerät.

Die lokalen Regeln beachten

Das Abpumpen des verschmutzten Wassers in den nächstgelegenen Abfluss ist mit einer Pumpe oder einem Schlauch möglich. „Auch bei chemiefreiem Wasser sollten sich Poolbesitzer zuerst über die lokalen Regeln informieren: So kann es durchaus auch generell verboten sein, gebrauchtes Poolwasser versickern zu lassen“, weiß Michaela Rassat.