Seit 31. Dezember 2020 gilt in Deutschland sowie in allen Ländern der EU die EU-Drohnenverordnung. Hersteller sind dazu verpflichtet, Drohnen einer von fünf Risikoklassen zuzuordnen. „Die Klassen C0 bis C4 sind mit unterschiedlichen Auflagen, zum Beispiel einer Registrierungspflicht, verbunden und müssen daher auf der Verpackung für Kunden erkennbar sein“, erläutert Juristin Michaela Rassat. Zudem gibt es drei sogenannte Betriebskategorien: „offen“, „speziell“ und „zulassungspflichtig“.
Zur Betriebskategorie „offen“ gehören Drohnen, die unter 25 Kilogramm wiegen, innerhalb der Sichtweite des Piloten betrieben werden, maximal 120 Meter hoch fliegen und keine gefährlichen Güter transportieren oder Gegenstände abwerfen. Die Drohnenflüge der meisten Hobbypiloten fallen unter diese Kategorie. Wer sich an diese Vorgaben hält, benötigt für seine Flüge keine besondere Erlaubnis. Trotzdem besteht oft eine Registrierungspflicht und auch die Regeln zum Drohnenführerschein sind zu beachten.
Video: Drohnen - Was muss ich wissen?
Erst registrieren, dann starten
Drohne kaufen und einfach drauflos fliegen? Ganz so einfach ist das nicht: „Laut EU-Drohnenverordnung gibt es zum Beispiel eine Registrierungspflicht für Drohnen, die schwerer als 250 Gramm oder mit einer Kamera ausgestattet sind“, so die Juristin. Deren Besitzer müssen sich online beim Luftfahrt-Bundesamt anmelden. Sie erhalten dann eine Registrierungsnummer – die sogenannte e-ID – die gut sichtbar an der Drohne zu befestigen ist.
Drohnenführerschein
Besitzer von Drohnen ab 250 Gramm benötigen den EU-Kompetenznachweis, um ihre Drohne fliegen zu lassen. Dieser ist ausreichend, wenn sie sich an die Regeln der Unterkategorien A1 oder A2 der „offenen“ Betriebskategorie halten: Zum Beispiel dürfen sie keine Menschen überfliegen. Diesen sogenannten Drohnenführerschein erhalten Hobbypiloten, wenn sie einen Online-Multiple-Choice-Test mit 40 Fragen bestehen. Je nach Art der Nutzung – zum Beispiel bei größerer Annäherung an Menschen – sowie Gewicht und EU-Zertifizierungsklasse kann zusätzlich noch ein EU-Fernpilotenzeugnis notwendig sein.
Achtung: Mit dem 01.01.2024 endete die Übergangsfrist für Bestandsdrohnen. Während diese bisher recht breitflächig genutzt werden konnten, werden sie nun deutlich im Betrieb der Open Kategorie eingeschränkt.
Video: Drohnenverordnung für Anfänger
Wo dürfen Drohnen fliegen?
Drohnen sind Teil des Flugverkehrs. Um diesen nicht zu stören, müssen sich Hobbypiloten an bestimmte Regelungen halten. So dürfen Drohnen in der Kategorie „offen“ nur in Sichtweite und in maximal 120 Metern Höhe fliegen. „Außerdem gilt: Immer darauf achten, die Privatsphäre anderer nicht zu verletzen“, so die Juristin. „Daher ist es zum Beispiel auch verboten, mit Drohnen über 250 Gramm oder mit einer Kamera über Wohngrundstücke zu fliegen.“ Untersagt ist schon aus Sicherheitsgründen das Überfliegen von Menschenansammlungen. Hier gilt auch ein Seitenabstand von 100 Metern.
Weitere Flugverbotszonen, von denen sich Hobbypiloten fernhalten sollten, sind beispielsweise Verfassungsorgane wie der Bundestag oder obere Behörden der Länder, Bundesfern- und -wasserstraßen, Einsatzorte von Rettungsdiensten wie der Feuerwehr oder Polizei, Naturschutzgebiete, Industrieanlagen, Krankenhäuser sowie Flugplätze oder -häfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Haftpflichtversicherung ein Muss
Unfälle mit Drohnen sind leider gar nicht so selten: Die Flugobjekte können abstürzen, parkende Autos beschädigen, mit Stromleitungen kollidieren oder sogar Menschen verletzen. Schnell stehen Drohnenbesitzer dann vor finanziellen Schwierigkeiten. „In Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für alle Drohnenbesitzer Pflicht“, weiß Versicherungsexperte Peter Schnitzler,. „Wer bereits eine Privathaftpflichtversicherung hat, sollte vor dem ersten Flug unbedingt in den Versicherungsbedingungen prüfen, ob Drohnen miteingeschlossen sind.“ Manche Versicherer bieten auch einen erweiterten Schutz für die bestehende Privathaftpflichtpolice oder sogar eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung an.
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