Für die Einlösung der Gutscheine von Mobile-Gutscheine.de sind folgende Regeln zu beachten
Für den Erhalt der Gutscheine sind folgende Regeln zu beachten:
Erwerb eines Gutscheines aufgrund der Partnerschaft zwischen Nussbaum Medien und Mobile-Gutscheine.de: Durch die Kooperation können Nussbaum Club-Mitglieder die Gutscheine aus dem Angebot von Mobile-Gutscheine.de nutzen. Hierbei gelten immer diese Regeln sowie gegebenenfalls die jeweiligen Aktionsbedingungen.
Ein Gutschein kann sowohl in ausgedruckter Form als auch in digitaler Form auf einem mobilen Endgerät des Gutschein-Nutzers eingelöst werden.
Gutscheine können pro Gutschein-Nutzer jeweils einmal innerhalb des vom Anbieter angegebenen Einlöseintervalls (in der Regel einmal pro Jahr) eingelöst werden. Die Verfügbarkeit eines Gutscheines (wie oft dieser innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eingelöst werden kann) ist immer in der Gutscheinübersicht angegeben.
Ab Anforderung des Gutscheines ist dieser einen Monat (30 Tage) gültig. Das Gültigkeitsdatum ist auf dem Gutschein vermerkt. Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt das Gutschein-Angebot für den Nutzer.
Nach Anforderung eines Gutscheines kann dieser direkt ausgedruckt oder mobil aufgerufen werden. Zusätzlich erhält der Gutschein-Nutzer eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse, mit der er den Gutschein innerhalb seiner Gültigkeit aufrufen und ausdrucken oder mobil generieren kann.
Ein Ausdruck des Gutscheines bzw. das mobile Generieren des Gutscheines ist unbedingt erforderlich, denn der Gutschein muss zur Einlösung in gedruckter oder mobiler Version beim Gutschein-Anbieter vorgezeigt werden.
Jeder Gutschein ist mit dem Namen des Gutschein-Nutzers, PLZ und Wohnort sowie einem prüfbaren Mobile-Gutscheine.de-Code versehen, damit der Anbieter die Gültigkeit des Gutscheines prüfen kann.
Es ist dem Gutschein-Nutzer untersagt, sich als ein und dieselbe Person mit mehreren unterschiedlichen E-Mail-Adressen zu registrieren. Es ist dem Gutschein-Nutzer untersagt, bei der Registrierung falsche Angaben zu machen. Die erworbenen Gutscheine sowie die sich darauf befindlichen Mobile-Gutschein.de-Codes sind nicht übertragbar.
Für die Einlösung der Gutscheine sind folgende Regeln zu beachten:
- Ein Ausdruck des Gutscheines bzw. das mobile Generieren des Gutscheines ist unbedingt erforderlich, denn der Gutschein muss zur Einlösung immer beim Gutschein-Anbieter vorgezeigt werden.
- Jeder Gutschein ist mit dem Namen des Gutschein-Nutzers, PLZ und Wohnort, sowie einem prüfbaren Mobile-Gutscheine.de-Code versehen, damit der jeweilige Anbieter die Gültigkeit des Gutscheines prüfen kann.
- Dem Gutschein-Anbieter muss auf Verlangen ein gültiger Lichtbildausweis vom Gutschein-Nutzer vorgezeigt werden, damit der Anbieter die auf dem Gutschein angegebenen Kundendaten prüfen kann.
- Als Nachweis für die Einlösung ist der Gutschein-Anbieter berechtigt, den Gutschein nach Vorlage zu entwerten. Bei der ausgedruckten Einlösevariante kann der Anbieter den Ausdruck nach der Einlösung des Gutscheins vom Gutschein-Nutzer einfordern. Bei der mobilen Einlösevariante kann der Anbieter den Gutschein nach der Einlösung entweder direkt über das mobile Endgerät des Gutschein-Nutzers oder mit der Partner-Funktion in der Mobile-Gutscheine.de-App über ein eigenes mobiles Endgerät entwerten.
- Auf der Anzeige des Gutschein-Anbieters erkennt der Gutschein-Nutzer, ob vor dem Benutzen des Gutscheines eine Reservierung/Terminvereinbarung erwünscht ist. Bei telefonischer Absprache muss der Gutschein-Nutzer jedoch nicht mitteilen, dass er einen Gutschein besitzt und der Gutschein-Anbieter darf auch nicht danach fragen.
- Bei der Bestellung oder vor Nutzung des Gutschein-Angebotes muss das Service-Personal auf den Gutschein hingewiesen werden.
- Eine Barauszahlung der Gutscheine ist nicht möglich.
- Die Gutschein-Angebote sind nicht mit Gutscheinen aus dem Gutscheinbuch.de Schlemmerblock, Freizeitblock oder Saunablock oder anderen Gutscheinen, Tagesrabatten und wöchentlich wiederkehrenden Tagesrabatten kombinierbar, jedoch muss der Gutschein bei Zahlung des regulären Preises gemäß Preisliste vom Anbieter eingelöst werden.
- Bei niedergeschriebenen Ermäßigungen/Aktionen auf der Preisliste, die länger als eine Woche ohne Unterbrechung gelten, muss der Gutschein mit dem rabattierten Preis eingelöst werden (Ausnahme: Systemgastronomie)
- Die Gutscheine haben an bundesweiten Feiertagen wie Karfreitag, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit sowie an bundeslandspezifischen Feiertagen bezogen auf den Standort des jeweiligen Gutschein-Anbieters keine Gültigkeit. Ebenso gelten sie nicht am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Muttertag, Valentinstag und in der Zeit vom 24.12. bis einschließlich 01.01. sowie bei Betriebsferien und Ruhetagen des Gutschein-Anbieters.
- Die Gutscheine müssen ebenso bei Sonderveranstaltungen und geschlossenen Gesellschaften nicht anerkannt werden. Sonderveranstaltungen im Sinne der Mobile-Gutscheine-Regeln sind Veranstaltungen, bei denen der Zugang für Kunden mit oder ohne Gutschein während der aktuellen Öffnungszeiten wegen einer geschlossenen Gesellschaft nicht gewährt wird. Wird vom Gutschein-Nutzer explizit ein separater Raum für Feierlichkeiten angemietet, hat der Gutschein für diese Gesellschaft ebenfalls keine Gültigkeit.
- Sollte auf dem Angebot eines teilnehmenden Gutschein-Anbieters eine Sondervereinbarung vermerkt sein, die von diesen Regeln abweicht, so hat diese selbstverständlich ihre Gültigkeit.
Vereinbarte Zusatzregeln für die Gastronomie zur Handhabung der Gutscheine zwischen Gutschein-Anbieter und Gutschein-Nutzer:
- Alle Gutschein-Nutzer, die bei der Einlösung von Gutscheinen für Restaurants und Schnellrestaurants sowie Single-Angebote, Familienangebote und Friends-Angeboten (4:1) beteiligt sind, müssen jeweils mindestens 1 kostenpflichtiges Getränk bestellen (Ausnahme: Menüs, welche bereits ein Getränk beinhalten).
- Das Service-Personal muss vor Nutzung des Gutscheines erfragen, ob ein und gegebenenfalls welches Alternativangebot (Single, Family, Friends) wahrgenommen wird (wenn vorhanden).
- Bei Nutzung von Home- bzw. Liefer- oder Abholservice muss der Gutschein-Nutzer bereits bei der Bestellung auf den Gutschein hinweisen.
- Gutschein-Angebote für die Gastronomie beziehen sich auf alle Preislisten, auch Sonder-, Aktions-, Tages-, Wochen-, Monats- und Saisonkarten sowie mündliche Empfehlungen. (Ausnahme: s. Allgemeine Regeln)
- Ein Gutscheinangebot für Hauptgerichte beinhaltet immer auch Beilage und definiert sich wie folgt: Ein Hauptgericht enthält Fisch oder Fleisch und Beilage und wird nach einer eventuellen Vorspeise serviert. Hauptgerichte sind Lamm-, Schweine-, Kalbs-, Rinder-, Fisch- oder Wildgerichte, Pizza, Nudel-, Pfannen- sowie vegetarische/vegane Gerichte und Ähnliches.
- Keine Hauptgerichte im Sinne der Mobile-Gutscheine.de-Regeln sind Buffets, reduzierte Mittagsangebote (10.00-15.00 Uhr), Brunch, Suppen, (Beilagen-)Salate, Mehr-Personen-Platten, Vorspeisen und Desserts. Vor- und Nachspeisen sowie Getränke werden gemäß der Speisen- und Getränkekarte abgerechnet.
- Ein Frühstückangebot besteht üblicherweise aus Backwaren wie Brot, Toastbrot, Brötchen oder anderem Kleingebäck wie Croissants mit Butter oder Margarine und verschiedenen Aufstrichen wie Marmelade, Honig, Nuss-Nougat-Creme und Belägen wie Wurst, Schinken, Lachs und Käse sowie Quark, einem Frühstücksei oder anderen Eisvariationen, Saft, Müsli, Frühstücksflocken, Joghurt oder Obst. Alle Frühstückskomponenten gemäß oben genannter Definition sind Bestandteil des Frühstücksangebotes und dürfen nicht separat berechnet werden, auch wenn sie separat in den Preislisten aufgeführt sind.
- Für Speisen zum Mitnehmen haben die Bons grundsätzlich keine Gültigkeit. (Ausnahme: Kategorie Schnellrestaurants, jeweils beim Gutschein-Anbieter zu erfragen).
- Die Gutscheine gelten immer während der aktuellen Öffnungszeiten