Der Bund stimmt dem Verbleib der Radspur entlang der Bundesstraße 37 zwischen Heidelberg und Neckargemünd zu. Planungen für eine endgültige bauliche Lösung können somit beginnen.
„Die Radspur auf der Bundesstraße (B) 37 ist ein gutes Beispiel für eine neue Partnerschaft Rad-Auto auf einer vorhandenen Straßenfläche. Wenn der Bedarf und die Mobilitätsmuster sich ändern, sollte auch der Straßenraum entsprechend neu verteilt werden. Nun können wir im Rhein-Neckar-Kreis eine weitere Lücke in unserem Radwegenetz schließen“, kommentierte Verkehrsminister Winfried Hermann die positive Entscheidung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Radspur auf der B 37. Mit einem Schreiben hatte das BMDV mitgeteilt, dass die provisorisch als Verkehrsversuch eingerichtete Radspur entlang der B37 zwischen Heidelberg und Neckargemünd im Rhein-Neckar-Kreis bleiben darf.
Drei Fahrspuren reichen – die Radspur kann bleiben
„Der vorbildlich durchgeführte Verkehrsversuch hat gezeigt, dass zwischen Heidelberg und Neckargemünd auch drei Fahrstreifen auf der Bundesstraße ausreichen, um den Kraftfahrzeug(Kfz)-Verkehr leistungsfähig abwickeln zu können. Die entbehrliche Fahrspur können wir nun sinnvoll nutzen, um eine sichere Radwegverbindung zwischen Heidelberg und Neckargemünd zu schaffen“, so Verkehrsminister Hermann.
Radwegangebot wurde gut angenommen
Grundlage der Entscheidung ist ein im Mai 2021 eingerichteter Verkehrsversuch, bei dem eine Autofahrspur in eine provisorisch eingerichtete Fahrradfahrspur umgewandelt worden war. Dabei zeigte sich anhand der Nutzerzahlen auf der Radspur, dass ein erheblicher Bedarf für die Radwegverbindung besteht. Das bisher nur provisorisch eingerichtet Radwegangebot entlang der B37 wurde durch die Bürgerinnen und Bürger angenommen. Gleichzeitig zeigte der Versuch, dass der Wegfall der vierten Fahrspur der B 37 nicht zu Beeinträchtigungen des Bundesstraßenverkehrs geführt hat. Auch ist es nicht zu nennenswerten Verlagerungen auf die nördlich des Neckars verlaufende Landesstraße 534 gekommen.
Diese Erkenntnisse hatte das baden-württembergische Verkehrsministerium dem Bund vorgelegt und beantragt, die aktuelle Verkehrsführung in einen baulich endgültigen Zustand überführen zu dürfen. Der positive Bescheid des Bundes liegt jetzt vor.