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Was gilt es zu beachten?

Bienenhaltung im Landkreis KA: Hinweise vom Veterinäramt

Wer Bienen halten will, muss einige Regelungen beachten.

William Jones-Warner/iStock/Getty Images Plus/Symbolbild

Wer Bienen halten will, muss einige Regelungen beachten.

Mit Beginn des Frühlings startet jedes Jahr die neue Bienensaison. Das Veterinäramt im Landratsamt Karlsruhe gibt dazu wichtige Hinweise für Imkerinnen und Imker und diejenigen, die sich Bienen anschaffen möchten. 

Denn jede Halterin und jeder Halter von Bienen ist unter Beachtung der Bienenseuchenverordnung und dem Tiergesundheitsrechtakt der EU dazu verpflichtet, seine Bienenhaltung im Landkreis Karlsruhe vor Beginn der Tätigkeit beim Landratsamt Karlsruhe, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, anzuzeigen. Im Landkreis Karlsruhe sind derzeit 37 Bienensachverständige aktiv.

Was gilt es zu beachten? 

Von Bienen nicht mehr besetzte Bienenwohnungen sind vom Halter stets bienendicht verschlossen zu halten. Dies beugt der Verbreitung möglicher Bienenseuchen durch Räuberei vor. Sind Bienenkäufe und -transporte bzw. Wanderungen innerhalb Baden-Württembergs geplant, müssen die Bienenvölker von einer Gesundheitsbescheinigung des Bienensachverständigen begleitet werden. Erfolgt der Standortwechsel in ein anderes Bundesland, ist die Gesundheitsbescheinigung für Bienenvölker vorab zusätzlich dem Landratsamt Karlsruhe vorzulegen und überprüfen zu lassen. Bereits jeder Verdacht, der einen Ausbruch einer Bienenseuche, wie zum Beispiel der Amerikanischen Faulbrut, befürchten lässt, ist beim Landratsamt anzuzeigen. 

Auf der Hompage des Landratsamtes KA gibt es den notwendigen Tierhalterantrag sowie die Kontaktdaten der Bienensachverständigen.

► Wie man den Bienen helfen kann