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Stichproben der Verbraucherzentrale BW

Fleisch-Kennzeichnung: Alle geprüften Betriebe fallen durch

Bei einer Stichprobe der Verbraucherzentrale BW war bei allen geprüften Supermärkten und Metzgereien das Fleisch nicht richtig gekennzeichnet.

Jens Kalaene/dpa/Symbolbild

Bei einer Stichprobe der Verbraucherzentrale BW war bei allen geprüften Supermärkten und Metzgereien das Fleisch nicht richtig gekennzeichnet.

Bei einer Stichprobe der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zur neuen Kennzeichnungspflicht für Fleisch sind alle geprüften Metzgereien und Supermärkte durchgefallen. «Kein Betrieb hat die Pflicht zur Herkunftsbezeichnung vollständig und korrekt umgesetzt», teilte Vanessa Schifano, Leiterin der Abteilung Lebensmittel und Ernährung, am Dienstag mit.

Kennzeichnungspflicht seit Februar 2024

Seit Februar müssen Metzgereien und Supermärkte mit Frischetheke neben Rind auch unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel genauer kennzeichnen. Angeben müssen sie demnach, in welchem Land die Tiere aufgezogen und geschlachtet wurden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nun in acht Betrieben geprüft, wie sie die Kennzeichnungspflicht umsetzten. Demnach fehlten bei allen drei Metzgereien die Herkunftsbezeichnung komplett, bei den Frischetheken der Supermärkte waren die Informationen mindestens unvollständig.

Details fehlen

Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist die neue Kennzeichnungspflicht ohnehin nicht detailliert genug - denn angegeben werden muss nur der Nationalstaat von Aufzucht und Schlachtung, nicht aber etwa das Bundesland. Wer sich regional ernähren möchte, hat laut Vanessa Schifano also kaum einen Nutzen. «Da nur das Land der Aufzucht und Schlachtung angegeben werden muss, kann es trotzdem sein, dass ein Hähnchen mehrere Hundert Kilometer Transportweg hinter sich hat, weil es zum Beispiel in Schleswig-Holstein aufgezogen, in Sachsen-Anhalt geschlachtet und in Baden-Württemberg verkauft wurde», sagte die Lebensmittelexpertin. Verarbeitetes Fleisch wie Wurst oder Schinken ist von der neuen Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

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