Merken

Stadt verhängt Betretungsverbot

Thingstätte Heidelberg: Auch 2024 keine Walpurgisnacht

Für die Thingstätte auf dem Heidelberger Heiligenberg heißt es am 30. April weiterhin: Betreten verboten!

jr

Für die Thingstätte auf dem Heidelberger Heiligenberg heißt es am 30. April weiterhin: Betreten verboten!

Auf der Heidelberger Thingstätte findet auch 2024 keine Feier zur Walpurgisnacht auf den 1. Mai statt. Die Stadt hat für das Areal von Dienstag, 30. April, 16 Uhr bis Mittwoch, 1. Mai, 6 Uhr ein Betretungsverbot verhängt. Bis 2017 waren jährlich Tausende, vorwiegend junge Menschen, auf die Anlage auf dem Heiligenberg gepilgert, wo Feuer brannten, um dort in den Mai zu feiern.

„Hohe Gefahrenquelle“

Die Stadt hat bereits 2018 Konsequenzen aus mehreren sicherheitsrelevanten Vorfällen gezogen. So war es 2017 zu einem Brand gekommen, und ein junger Mann musste mit schweren Verletzungen aus schwierigem Terrain geborgen und in ein Krankenhaus eingeliefert werden, da er beim Abstieg gestürzt war. Das 2018 erstmals verhängte Begehungsverbot begründet die Stadt damit, dass das Event mit teilweise bis zu 15.000 Besucherinnen und Besuchern keinen offiziellen Veranstalter oder ein grundlegendes Sicherheitskonzept hatte. Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Gefährdungsbeurteilung hatte zusätzlich eine Reihe von „hohen, zum Teil auch unzumutbaren Gefahrenquellen“ aufgezeigt.

In den vergangenen Jahren habe sich die Sperrung der Anlage laut Stadt aus Sicherheitsgründen bewährt. Die Sicherheitskonzeption vor Ort wurde in enger Zusammenarbeit von Stadtverwaltung, Polizei und Rettungskräften erarbeitet und werde regelmäßig aktualisiert. Zuwiderhandlungen gegen das Betretungsverbot will die Stadt konsequent zur Anzeige bringen.

Das gilt 2024

  • Für die Thingstätte besteht ab Dienstag, 30. April, 16 Uhr, bis Mittwoch, 1. Mai 2024, 6 Uhr, ein Betretungsverbot. Die Thingstätte darf während dieses Zeitraums nicht betreten werden. Sie wird durch Absperrungen baulich gegen das unbefugte und unberechtigte Eindringen abgesichert.
  • Jede Person, die versucht, die Thingstätte zu betreten, macht sich wegen Hausfriedensbruchs gemäß Paragraf 123 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.
  • Der Parkplatz neben der Waldschenke darf in dem Zeitraum nur für Einsatzfahrzeuge des Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), der Polizei sowie weiterer Sicherheitspartner genutzt werden. Für die Allgemeinheit steht er nicht zur Verfügung.
  • Hinweis: Die Waldschenke ist am Dienstag, 30. April 2024, geschlossen.
  • Der offizielle Zufahrtsweg zur Thingstätte (Chaisenweg/Ecke Waldweg in Handschuhsheim) wird am Dienstag, 30. April, ab 18 Uhr mit einer Schranke gesperrt.
  • Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) und des Polizeipräsidiums Mannheim sowie Mitarbeitende des Technischen Hilfswerks (THW) und eines privaten Sicherheitsdienstes werden im Einsatzzeitraum in der Walpurgisnacht vor Ort sein und die Sperrung engmaschig überwachen. Das Forstamt überwacht ergänzend die Waldwege.

Ausführliche Infos dazu gibt es hier