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Stellungnahme zum Planentwurf möglich

Windkraft mittlerer Oberrhein: Bürgerbeteiligung gestartet

Die Vorranggebiete für Windenergie wurden festgelegt.

visdia/iStock/Thinkstock/Symbolbild

Die Vorranggebiete für Windenergie wurden festgelegt.

Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein hat am 25. Januar 2024 in Karlsruhe den Entwurf des Teilregionalplans Windenergie mit großer Mehrheit beschlossen. Darin sind nun 70 Vorranggebiete für Windenergieanlagen vorgesehen. 

Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange können ab dem 12. Februar zum Planentwurf Stellung nehmen. Die Planungsunterlagen sind bereits auf der Internetseite des Regionalverbandes einsehbar. Bis zum 15. März kann Stellung bezogen werden. 

Hintergrund

Grundlage für die im Planentwurf vorgeschlagenen 70 Vorranggebiete in der Region Mittlerer Oberrhein sind die Planungskriterien, auf die sich die Ausschussmitglieder des Regionalverbandes bereits im März 2023 verständigt hatten. Darauf aufbauend veröffentlichte der Regionalverband im Juli 2023 seine Suchraumkarte zur Windenergie mit einer anschließenden informellen Beteiligung der Öffentlichkeit bis Ende Oktober. Die Verwaltung des Regionalverbandes wertete die Hinweise und Anregungen aus der Bevölkerung aus und berücksichtigte sie nach Relevanz in der Ausarbeitung des Planentwurfs.

70 Vorranggebiete 

Die nun präsentierten Vorranggebiete gehen aus der Suchraumkarte hervor und umfassen zusammen 7.138 Hektar, das sind rund 3,3 Prozent der Regionsfläche. „Das ist noch bewusst mehr als die gesetzlich geforderten 1,8 Prozent. Denn wir wissen noch nicht, ob und welche Vorranggebiete infolge des anstehenden Beteiligungsverfahrens noch angepasst werden müssen“, erklärt Verbandsdirektor Matthias Proske. Im Planentwurf sind insgesamt 70 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie vorgesehen.

Auch der Verbandsvorsitzende, Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, weist darauf hin, dass aktuell mehr Vorranggebiete im Planentwurf dargestellt sind, als später tatsächlich festgelegt werden: „Das ist Absicht. Denn wir müssen davon ausgehen, dass nach Auswertung der eingehenden Stellungnahmen die Flächen weiter reduziert werden müssen. Jetzt haben wir genügend Raum für eine intensive Diskussion und Abwägung, um am Ende das Ziel, mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche für die Windenergie zu sichern, erreichen zu können.“

Aus diesem Grund wird erst nach Bewertung aller Vorranggebiete im Rahmen der ersten Offenlage differenziert, welche Flächen beispielsweise aufgrund der Sichtbeziehungen zu in höchstem Maße raumbedeutsamen Kulturdenkmalen oder einer räumlichen Umfassung einzelner Kommunen nicht weiter betrachtet werden können. „Mit diesem Vorgehen reduzieren wir die Gefahr, erneut in die Flächensuche einsteigen zu müssen, da gut geeignete Gebiete aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bereits verworfen werden mussten“, so der Vorsitzende weiter.

Bürger können Stellung zum Planentwurf nehmen 

Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein möchte den Planungsprozess zur Auswahl von Vorranggebieten für die Windenergienutzung transparent, nachvollziehbar und für alle zugänglich gestalten. Die Planungsunterlagen sind deshalb bereits seit der zweiten Kalenderwoche dieses Jahres auf der Internetseite des Regionalverbandes einsehbar. 

Die interessierte Öffentlichkeit hat bis einschließlich 15. März die Möglichkeit, zu dem Planentwurf gegenüber dem Regionalverband Stellung zu nehmen. Die Unterlagen können beim Regionalverband Mittlerer Oberrhein, bei der Stadt Karlsruhe, beim Landratsamt Karlsruhe, beim Landratsamt Rastatt oder bei der Stadt Baden-Baden sowie online eingesehen werden. Weitere Informationen zum Planungsverfahren finden sich auf der Homepage des Regionalverbandes. (pm/red)

→  Die 70 Vorranggebiete für Windenergieanlage hier als PDF zum Herunterladen