Auf der Autobahn sind die Fahrzeuge mit hohen Geschwindigkeiten unterwegs, man kann nicht schnell rechts ranfahren und das Geschehen klären. Tatsächlich ereignen sich auf der Autobahn vergleichsweise wenige Karambolagen - aber wenn, dann oft mit schlimmen Folgen. Wer einen Unfall vor sich bemerkt, muss die Geschwindigkeit reduzieren, die Warnblinkanlage einschalten und für die Rettungsfahrzeuge eine Rettungsgasse bilden. Bei Missachtung drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Wer in den Unfall direkt involviert ist, sollte:
Folgendes beachten
Auto verlassen, sich aus der Gefahrenzone retten, Warndreieck aufstellen
"Auch wenn es schwierig ist: Man sollte nach einem Unfall Ruhe bewahren und nicht in Panik geraten", rät Fachanwalt Frank Preidel. Zunächst müsse man den Warnblinker anstellen und die Warnweste anziehen: "Danach sollte man sofort das Auto auf der Seite verlassen, die sich näher an der Leitplanke befindet, und sich aus der Gefahrenzone retten." Zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer muss die Unfallstelle mit dem Warndreieck in ausreichendem Abstand gesichert werden.
Einsatzkräfte informieren und Erste Hilfe leisten
Bei mindestens einer verletzten Person ist der Notruf zu wählen. Die Einsatzkräfte müssen über alle wichtigen Umstände und den Zustand der Verletzten informiert werden. "Erst danach ist man dazu verpflichtet, sich um die Verletzten zu kümmern und Erste Hilfe zu leisten", so Preidel. Bei einem Blechschaden kann es ausreichen, seine Daten mit den anderen Unfallbeteiligten auszutauschen und den Unfallhergang etwa mit Fotos oder einer Skizze zu dokumentieren. Das ist wichtig, um den Unfall später bei der Versicherung geltend zu machen und die Schuldfrage zu klären.
Besonderheiten bei einem Lkw-Unfall
Bei einem Unfall mit einem Lkw gelten zunächst die gleichen Vorschriften wie nach einem Pkw-Unfall. "Wenn der Lkw aber Gefahrgut geladen hat, sollte man mindestens 60 Meter Abstand zur Unfallstelle halten, selbst wenn es zu Verletzten gekommen ist", so Preidel. Den Gefahrenbereich dürften dann nur speziell geschulte Einsatzkräfte betreten.
Gaffern drohen Freiheitsstrafen
Gaffern, die an einer Unfallstelle langsam vorbeifahren oder gar Fotos oder Videos von der Unfallstelle anfertigen, drohen harte Konsequenzen. "Die Bildaufnahme einer hilflosen Person stellt nach Paragraph 201a StGB eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann", warnt Frank Preidel.