Wissen Sie, was eine Günstigerprüfung ist oder ein Verlustvortrag, eine Festsetzungsfrist oder der Altersentlastungsbetrag? Das sind alles Begriffe aus dem Steuerrecht, die dem ein oder anderen bei der Steuererklärung begegnen und dann für Fragezeichen über den Köpfen sorgen. Wenn man sich auskennt, kann man damit richtig Geld vom Staat zurückbekommen.

Glückliches Paar erhält Steuerrückzahlung

fizkes/iStock/Getty Images Plus

Wer bei der Steuererklärung alles wichtige bedacht hat, kann sich über eine Steuerrückzahlung freuen.

Werbungskosten bei der Steuererklärung

Als Otto-Normal-Verbraucher muss man zwar nicht jeden Begriff aus dem deutschen Steuerrecht kennen, was Werbungskosten sind, sollte man aber schon wissen. "Das sind zum Beispiel alle Ausgaben rund um den Job. Dazu gehören Ihre Fahrtkosten, dazu gehören auch die Kosten für Berufsbekleidung, für Werkzeug, für Fachbücher, genauso die Kosten für eine Zweitwohnung, die manche aus beruflichen Gründen haben", erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH.

Das Finanzamt gewährt zwar jedem automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro, man sollte aber trotzdem alle Quittungen und Nachweise sammeln, denn oft liegt man über diesem Wert.

Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen

Und auch beim Steuerbegriff "Sonderausgaben" sollte man genauer hinschauen. Die unterteilt man in Vorsorgeaufwendungen, das sind die Beiträge zur Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung und zu anderen Versicherungen. Und zum Zweiten in sogenannte 'andere Sonderausgaben', dazu gehören alle Zahlungen für den Unterhalt, die Kirchensteuer, Spenden, Mitgliedsbeiträge und Schulgeld.

Seine Sonderausgaben sollte man auch individuell nachweisen, denn allein mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen liegt man meistens über den angesetzten Pauschalen.

Rentner macht seine Steuererklärung

shapecharge/E+/Getty Images

Viele Ausgaben wie Vorsorgeaufwendungen oder Mitgliedsbeiträge kann man von der Steuer absetzen. Auch für Rentner lohnt sich eine Steuererklärung.

Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben

Der dritte Begriff, den man kennen sollte, sind die außergewöhnlichen Belastungen - also Kosten für außergewöhnliche Situationen.  Dazu gehören laut Christina Georgiadis schwere Krankheiten, Beerdigungen oder auch Pflegekosten. Allerdings gibt es keine konkrete Liste, in der sich alle außergewöhnlichen Belastungen nachschlagen lassen, um dann genau zu wissen, wie viel man absetzen darf. Diesen Wert ermittelt das Finanzamt. Dabei analysiert es die Lebenssituation und bestimmt eine zumutbare Belastungsgrenze. Alle Kosten, die über dieser Grenze liegen, kann man steuerlich absetzen.

Allen, denen das zu kompliziert ist, kann ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater helfen.