Beim Gang über einen Friedhof werden die Veränderungen sichtbar, die sich in den letzten Jahren in Sachen Bestattungskultur ergeben haben: Immer mehr Urnengräber behaupten ihren Platz neben den klassischen Erdgräbern.
Grundsätzlich hat man die Wahl zwischen einer Erd- oder einer Feuerbestattung, das heißt zwischen der Beisetzung des Leichnams in einem Sarg oder der Beisetzung der Asche in einer Urne - nach der Einäscherung im Krematorium. Die Bestattungspflicht verlangt, dass Sarg oder Urne beigesetzt werden (eine Ausnahme bildet die Seebestattung).

Willenserklärung oder Entscheidungsbefugnis für die Bestattung

Im Idealfall hat der Verstorbene durch eine schriftlich verfasste Willenserklärung seinen persönlichen Bestattungswunsch hinterlassen. Liegt eine solche Erklärung nicht vor und wurde auch mündlich kein spezieller Wunsch geäußert, wählen die Angehörigen die Bestattungsform und die Beisetzungsart. Im Unterschied zur Bestattungsform (Übergabe des Leichnams an die Elemente, Feuer oder Erde) bezeichnet die Beisetzungsart die Verbringung der sterblichen Überreste in eine Grabstätte. Die Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der „Letzten Reise“ liegt dann zunächst beim Ehegatten, gefolgt von den Kindern und anderen nahen Verwandten (die Reihenfolge der Befugnis kann je nach Bundesland unterschiedlich sein).

Je nachdem ob man die Feuer- oder Erdbestattung bevorzugt, eröffnen sich verschiedene Beisetzungs- und Grabarten. Die Unterschiede in Gestaltung und Kosten sind auffallend. Den in Deutschland bestehenden Friedhofszwang und die Bestattungspflicht gilt es dabei prinzipiell zu beachten. Insbesondere bei der Feuerbestattung bietet sich eine Vielzahl von Varianten an.

Friedhof mit Urnenwand

Aeternitas e.V.

Urnenbestattung

Die klassische Urnenbeisetzung findet auf einem Friedhof in einem Grab mit eigenem Grabmal und zugehöriger Bepflanzung statt. Die Urnen-Grabstellen beanspruchen weniger Fläche und je nach Friedhofsverwaltung ergibt sich daraus ein deutlicher Kostenvorteil gegenüber der Erdbestattung im Sarg. Bei der anonymen Bestattung wird die Urne ohne namentliche Kennzeichnung in einem Rasenfeld beigesetzt, in der Regel ohne Anwesenheit der Angehörigen. Es ist die günstigste Beisetzungsart, weil Grabmal und Grabpflege entfallen. Die Friedhofsgebühren bleiben dabei im unteren Bereich der Gebührenskala. Die anonyme Beisetzung ist eine adäquate Beisetzungsart, wenn sie dem Wunsch des Verstorbenen entspricht und im Einvernehmen mit den Angehörigen gewählt wird. Denn mit dem Fehlen eines persönlichen Grabs nimmt man den Hinterbliebenen die Möglichkeit des Besuchs an einem individuellen Ort des Gedenkens.

Ebenfalls kostengünstige Alternativen zur anonymen Bestattung wären ein pflegefreies Grab, Urnenstelen, Rasengräber und Urnengemeinschaftsanlagen. Zunehmende Beliebtheit erfahren Baum- und Naturbestattungen mit gekennzeichneten Grabstellen in einem Bestattungswald. Hierbei wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt oder ohne Urne im Erdreich verstreut. Ein Grabmal mit Blumenschmuck gibt es hier nicht, lediglich eine am Baumstamm angebrachte Namensplakette ist erlaubt. Baumbestattungen in speziellen Bereichen eines Friedhofs werden als Friedpark, Ruhe- oder Urnenhain bezeichnet.

Grab mit Blumenschmuck

Zoonar RF/Thinkstock

Sargbeisetzung

Für die Körperbeisetzung in einem Sarg sind auf dem Friedhof die traditionellen Erdgräber vorgesehen. Der Sarg wird im Boden versenkt und die Grabstelle mit einem eigenen Grabstein namentlich gekennzeichnet. Bei der dafür vorgesehenen Grabstätte handelt es sich in der Regel um ein Wahl- bzw. Familiengrab mit verlängerbarer Nutzungsdauer und frei wählbarer Lage und Größe. Auf den dafür ausgewiesenen Friedhofsflächen bieten die Friedhofsverwaltungen Wahlgräber als Einzel- oder Doppelgrabstätte und oft gleichzeitig auch als Tiefgrabstätte an. Die zusätzliche Beisetzung einer Urne in einer belegten Grabstätte ist beim Wahlgrab gewöhnlich gestattet.

Weniger kostspielig als das Wahlgrab ist das Reihengrab. Hier sind Mindestgröße und Ruhefrist (15 bis 30 Jahre) fest vorgegeben, die Möglichkeit einer Verlängerung der Ruhezeit besteht nicht. Reihengräber werden immer der Reihe nach vergeben, man kann also nicht selbst über Größe und Lage des Grabes entscheiden. Beide Varianten sehen eine individuelle Bepflanzung und Grabpflege vor im Unterschied etwa zu Gemeinschaftsgräbern auf einem Gräberfeld, das einer besonderen durchgehenden Gestaltung unterliegt. Beim Gräberfeld werden die Namen der Verstorbenen entweder auf einzelnen Tafeln oder auf einem gemeinsamen Grabmal vermerkt.

Ganz gleich für welche Bestattungsform und Beisetzungsart man sich entscheidet, ratsam ist es, sich zuvor genau zu informieren. Da die Bestattungsgesetze Ländersache sind, bestehen in den Bundesländern verschiedene Regelungen. Darüber hinaus gilt es die jeweiligen Friedhofssatzungen zu beachten, die ebenfalls Unterschiede aufweisen können, je nachdem welchen (topographischen) Gegebenheiten Rechnung getragen werden muss.