Die Zahl der tatsächlichen und versuchten Wohnungseinbrüche ist 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 21,5 Prozent gestiegen: 65.908 Fälle sind in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Zusätzlich dazu gab es 79.930 Fälle von Diebstählen aus Keller- und Dachbodenräumen sowie Waschküchen. Der Gesamtschaden wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf 280 Millionen Euro geschätzt.
Experten führen diesen Anstieg auf das Ende der Corona-bedingten Einschränkungen zurück. Während der Lockdowns, als viele Menschen öfter zu Hause waren im Homeoffice gearbeitet haben, gab es weniger Gelegenheiten für Einbrecher. Die Rückkehr zum normalen öffentlichen Leben hat diese Dynamik jedoch wieder verändert.
Einbrecher machen sich nicht gerne Umstände
Langfinger gehen den Weg des geringsten Widerstands und lassen gesicherte Gebäude in den meisten Fällen links liegen. Dass immer mehr Häuser über gute Einbruchsicherungen verfügen, zeigt sich auch in Statistiken der Kriminalpolizei: Der Anteil erfolgloser Einbruchsversuche steigt an.
Im Jahr 2022 wurden in Deutschland immerhin 46,8 Prozent der Einbruchsdelikte im Versuchsstadium gestoppt. Dies geschah, weil beispielsweise eine elektronische Sicherheitslösung den unautorisierten Eindringling erkannt und Alarm ausgelöst hat. Die Investition in Sicherheitstechnik lohnt sich immer – nicht nur aus finanziellen bzw. materiellen Gründen. Wer Opfer eines Einbruchs wird, hat sehr oft auch mit psychischen Folgen zu kämpfen. Sich zu Hause (wieder) sicher fühlen ist unbezahlbar.
Fachunternehmen bieten hohe Sicherheitsstandards
Auf der sicheren Seite sind Haus- und Wohnungseigentümer, wenn sie bei der Auswahl von Produkten und Anbietern auf das VdS-Zeichen der deutschen Schadenversicherer achten. Es zeigt an, dass alle einschlägigen Normen erfüllt sind und dass Anlagen sowie Unternehmen hohen Standards genügen. Hier finden Sie fünf Tipps zum Einbruchschutz.
Einbrechern einen Riegel vorschieben
An erster Stelle Ihrer Überlegungen zum Einbruchsschutz sollten mechanische Sicherheitsmaßnahmen stehen. Je effektiver diese Maßnahmen sind, desto besser: Ein beträchtlicher Anteil der Einbrüche wird bereits im Versuchsstadium abgebrochen, da die Täter die vorhandenen mechanischen Sicherungen an Türen und Fenstern nicht schnell genug überwinden können.
Darüber hinaus können auch andere Sicherheitsvorkehrungen wie Alarmanlagen dazu beitragen, den Schutz vor Einbrüchen zu erhöhen.
Von der Polizei empfohlener, förderfähiger Einbruchschutz
Maßnahme | Mindestanforderungen |
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Haus- und Wohnungseingangstüren | Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 |
Leicht erreichbare Fenster und Fenstertüren | Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 |
Erhöht eingebaute Fenster und Fenstertüren | Widerstandsklasse RC 1 N nach DIN EN 1627 |
Gitter | Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 |
Einbruchhemmende Rollläden | Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 (bei geschlossener Position, automatische Steuerungen empfohlen) |
Produktzertifikat und Montageanleitung | Erforderlich zur Nachweis der Einbruchhemmung |
Nachrüstsysteme (Schlösser) | DIN 18104 Teil 1 oder Teil 2, von Fachunternehmen eingebaut, auf Errichternachweis basierend (Förderung abhängig von der Klasse) |
Überfall- und Einbruchmeldeanlagen | DIN EN 50131-1 bzw. DIN VDE 0833 Teil 1 und 3, mindestens Grad 2, durch Fachunternehmen eingebaut, auf Errichternachweis basierend |
Weitere Informationen rund um Einbruchschutz erfahren Sie auch auf der → Kampagnen-Website von K-EINBRUCH (Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes).
KfW-Förderung für Sicherheitssysteme
Leider wurde das KfW-Förderprogram 455-E eingestellt. Im Rahmen des KfW-Kredit 159 (Altersgerecht umbauen) werden auch Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert. Die Maßnahmen müssen technischen Mindestanforderungen genügen und von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
Die Kreditsumme beträgt bis zu 50.000 Euro unabhängig vom Alter. Gefördert werden
- einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser, Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (Infraschallanlagen werden nicht gefördert)
- Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Achtung: Der Einbau neuer Fenster- und Fenstertüren wird ausschließlich in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Wohngebäude – Kredit (261) gefördert. Alternativ kann bei Einzelmaßnahmen der Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewählt werden.
In dessen Rahmen werden die folgenden Maßnahmen gefördert:
- Notwendige Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Fenster und Türen, Anschlüsse an Einbruchsicherungen
- Einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser, (auch ohne Nachweis über die Berücksichtigung der Festigkeit und Ausführung der umgebenden Wände)
- Einbruchhemmende Fenster, Fenstertüren und -rahmen sowie Außentüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser, auch ohne Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen an die umgebenden Wandbauteile
- Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmter Fenstergriff, Sicherheitsverglasung, selbstverriegelnde Mehrfachverriegelung, Sicherheitsrosette, verdeckt liegender Profilzylinder oder Sicherheitsprofilzylinder, Bandseitensicherung etc.
- Nachrüstsysteme wie Beschläge und Schlösser nach DIN 18104 Teil 1 oder 2, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18251, Klasse 3 oder besser sowie Einsteckschlösser nach DIN 18251, Klasse 4 oder besser
- Neuverglasung, Entsorgung der Altverglasung
- Empfehlung zum Einbruchschutz bei Neuverglasung: Einbruchhemmendes Glas entsprechend P4A oder besser nach EN 356
Sicherheit durch Technik: So schützen Sie sich vor Einbruch
Einbruchschutz auch für Mietwohnungen
Haussicherungssysteme sind in der Regel ohne größere bauliche Veränderungen einzubauen und lassen sich bei einem Auszug wieder ausbauen. „In der Regel ist dafür eine Rücksprache mit dem Vermieter nicht erforderlich“, sagt Sicherheitsexperte Alexander Balle. „Bei größeren Veränderungen an Türen oder Fenstern sollte man auf jeden Fall das Einverständnis des Vermieters einholen.“
Sinnvolle Möglichkeiten über den Einbruchschutz hinaus
Ein zertifiziertes und smartes Haussicherungssystem sorgt nicht nur für Sicherheit und zuverlässige Alarmierung. Auch Außenlicht und Garagentor lassen sich damit bedienen.
Darüber hinaus bieten sich an die Zentrale angeschlossene Melder an, die das Haus und seine Bewohner vor zusätzlichen Gefahren schützen: die vorgeschriebenen Rauchwarnmelder gleichermaßen wie Wasser-, Kohlenstoffmonoxid-, Gas- oder Temperaturmelder. Meldetechnik sorgt für mehr Sicherheit im Haus.
Mittels Steuerungs-App hat man alles auch von unterwegs im Blick.