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Wahlbeteiligung lag bei 71,2 Prozent

Bürgerentscheid in Pfronstetten: Windanlagen abgelehnt

Keine Windanlagen auf den Gemeindeflächen von Pfronstetten. So lautet die Entscheidung der Bürger der Gemeinde.

Thomas Banneyer/dpa

Keine Windanlagen auf den Gemeindeflächen von Pfronstetten. So lautet die Entscheidung der Bürger der Gemeinde.

Für die Windenergie ist Pfronstetten auf der Schwäbischen Alb ein idealer Standort. Die Bürger haben nun in der Sache abgestimmt.

Die Bürger von Pfronstetten (Kreis Reutlingen) haben sich am Sonntag (14. April) in einem Bürgerentscheid dagegen ausgesprochen, dass die Gemeinde eigene Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung stellt. Mit Nein stimmten 53,1 Prozent, dafür waren 46,9 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 71,2 Prozent.

► Hier geht es zum detaillierten Ergebnis des Bürgerentscheids

Hintergrund zur Grundsatzentscheidung des Landes

Baden-Württemberg hatte zuvor entschieden, dass auf den Staatswaldflächen im westlichen Gemeindegebiet Windenergieanlagen errichtet werden. Die Frage, ob die in diesem Bereich geplanten Anlagen ausschließlich auf Staatswaldflächen oder alternativ teilweise auch auf Gemeindeflächen realisiert werden sollen, sollte im Bürgerentscheid entschieden werden. Bis zu 4 der insgesamt 16 geplanten Anlagen wären dann auf Flächen der Gemeinde gekommen. In der Gemeinde Pfronstetten leben 1512 Einwohner.

Errichtet eine Gemeinde auf ihren Flächen Windkraftanlagen, so profitiert sie von Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Außerdem winken Pachteinnahmen in Höhe von mindestens 130.000 Euro pro Anlage. Diese Einnahme unterliegt nicht dem kommunalen Finanzausgleich und bleibt somit vollständig in der Gemeinde.

Audio: Panne im Gemeinderat führte erst zu Bürgerentscheid

Kniffliger Fall in Tübingen

Im benachbarten Landkreis Tübingen gehen Grundstückseigentümer gegen ihre eigene Gemeinde Starzach vor Gericht. Wegen eines geplanten Windparks wollen sie den Kauf rückgängig machen und klagen nun am Landgericht Tübingen gegen die Gemeinde. «Die Kläger haben von der beklagten Gemeinde ein Grundstück erworben. Die Kläger streben nun die Rückabwicklung des Kaufvertrags an», sagte ein Gerichtssprecher. «Sie tragen vor, die Gemeinde habe sie nicht über die Planung eines Windparks aufgeklärt.» Der Termin in dieser Sache findet am 31. Juli um 8.30 Uhr statt.