Den Alltag zu stemmen und gleichzeitig im Beruf durchzustarten ist eine große Herausforderung, nicht nur für Frauen. Das Aufstiegs-BAföG von Bund und Ländern über die letzten Jahre noch familienfreundlicher geworden. Gerade für Menschen im ständigen Spagat zwischen Familie und Beruf haben sich die Bedingungen sehr verbessert. Die Familienförderung steht beim Aufstiegs-BAföG im Vordergrund. Durch das Aufstiegs-BAföG werden Menschen bei ihrer Qualifizierung unterstützt und animiert, ihre beruflichen Chancen zu nutzen und sich weiterzubilden.

Die Förderung variiert je nach individueller Lebenssituation des Antragstellers, egal in welcher Branche die Fortbildung erfolgt – ob im Handwerk oder in einer schulischen Qualifizierung, auch unabhängig davon, ob in Voll- oder Teilzeit.

Studentin mit Handy und Brille lächelt

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Weiterbildungen werden nocht besser gefördert.

Aufstiegs-BAföG: Wer wird gefördert?

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützt Menschen, die sich auf eine berufliche Aufstiegsfortbildung vorbereiten, z. B. zum/zur Meister/in, Fachwirt/in oder Techniker/in.

Die Förderung ist einkommens- und vermögensunabhängig und umfasst Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt und den Lebensunterhalt.

Um die AFBG-Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung erfüllen.
  • Sie müssen einen Erstausbildungsabschluss oder eine Berufspraxis in dem gewünschten Berufsfeld vorweisen.
  • Sie müssen Ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben.
  • Sie müssen erwerbstätig sein oder erwerbstätig gewesen sein.

Ausnahmen von der Förderung sind Masterabsolventen und Ausländer ohne Daueraufenthaltserlaubnis oder ohne 15-monatige Erwerbstätigkeit in Deutschland.

Auch Studienabbrecher/innen oder Abiturient/innen ohne Erstausbildungsabschluss, aber mit der von der Fortbildungsordnung geforderten Berufspraxis für Ihre Fortbildung, können eine AFBG-Förderung erhalten. Wenn Sie bereits über einen Bachelorabschluss verfügen, können Sie für eine Maßnahme gefördert werden. Dies muss allerdings Ihr höchster Hochschulabschluss sein.

Mutter im Home Office am Küchentisch, Tochter malt

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Weiterbildung mit Familie: das geht jetzt wesentlich günstiger und reißt kein so großes Loch mehr in die Haushaltskasse.

Aufstiegs-Bafög im Überblick

Die Förderung mit AFBG umfasst Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Zu den Förderbereichen gehören Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt und der Lebensunterhalt.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

  • Bis zu 15.000 Euro Förderung, einkommens- und vermögensunabhängig
  • 50 Prozent der Förderung als Zuschuss, der Rest als zinsgünstiges Darlehen
  • 50 Prozent des Darlehens erlassen, wenn die Prüfung bestanden wird

Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt

  • Bis zu 2.000 Euro Förderung, einkommens- und vermögensunabhängig
  • 50 Prozent der Förderung als Zuschuss, der Rest als zinsgünstiges Darlehen

Lebensunterhalt

  • Bis zu 963 Euro monatlicher Unterhaltsbeitrag als Zuschuss für Alleinstehende
  • 235 Euro monatlicher Zuschuss je Kind für Alleinstehende
  • 1198 Euro monatlicher Unterhaltsbeitrag als Zuschuss für Verheiratete oder Verpartnerte ohne Kinder
  • 1433 Euro monatlicher Unterhaltsbeitrag als Zuschuss für Verheiratete oder Verpartnerte mit Kindern
  • 150 Euro monatlicher Zuschuss für die Kinderbetreuung für Alleinerziehende

Einkommens- und Vermögensgrenzen

  • Einkommensfreibetrag: 330 Euro für Alleinstehende, 1135 Euro für Verheiratete oder Verpartnerte
  • Vermögensfreibetrag: 45.000 Euro, bei Verheirateten oder Verpartnerten 47.300 Euro

Aufstiegs-BAföG beantragen

Alle Infos & Anträge fürs Aufstiegs-BAföG(extern)

Die Antragstellung für das Aufstiegs-BAföG ist so leicht wie noch nie: Alle Formulare können online ausgefüllt werden. Wer persönlich beraten werden möchte, kontaktiert das Förderamt in Wohnortnähe.