Eine immer beliebter werdende Alternative sind mittlerweile E-Bikes, Pedelecs und E-Roller. Sie sind wendig, ersparen dem Fahrer eine langwierige Parkplatzsuche und schonen die Umwelt. Gerade wenn man diese aber in Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln nutzen möchte, sollte man sich vorher gut informieren. Je nach Verkehrsverbund können unterschiedliche Regeln zur Fahrradmitnahme gelten. Auch was Klappräder beziehungsweise Faltpedelecs angeht, sind die Regelungen nicht immer eindeutig.

Unterscheidung zwischen Pedelec und E-Bike

Auch wenn „E-Bike“ als Begriff hierzulande häufiger verwendet wird, sind Pedelecs deutlich verbreiteter. Als Elektrofahrrad unterscheidet sich das Pedal Electric Cycle vom E-Bike durch seine Funktionsweise. Während letzteres eigenständig, also ohne Tretbewegung fahren kann, hat der im Pedelec eingebaute Hilfsmotor nur eine unterstützende Funktion, was beispielsweise beim Bergauf fahren eine Entlastung darstellt. Im Vergleich zu einem Elektrofahrrad mit Vollantrieb wird also die Muskelkraft nicht komplett ersetzt, die Anstrengung von einem normalen Fahrrad jedoch spürbar reduziert. Sowohl mit einem E-Bike, als auch mit dem Pedelec kommt man als Pendler ohne großes Schweißvergießen im Büro an, jedoch hat das Fahren mit reiner Tretunterstützung außerdem einen positiven Effekt auf die Gesundheit, vergleichbar mit dem herkömmlichen Fahrradfahren.

Ob ein E-Bike oder Pedelec juristisch als Fahrrad gilt, also keinen Führerschein voraussetzt, oder als Kraftfahrzeug behandelt wird, hängt größtenteils von der Leistung und der Höchstgeschwindigkeit ab. Rechtlich zählt ein Pedelec als Fahrrad, solange die Motorunterstützung 25 km/h und Motorleistung 250 Watt nicht übersteigt.

Um ein E-Bike mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zu fahren, muss man mindestens 15 Jahre alt sein und benötigt einen Mofa-Führerschein. Für S-Pedelecs, die eine maximale Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen und E-Bikes bis 25 km/h oder 45 km/h, wird mindestens ein Führerschein der Klasse AM benötigt ebenso wie ein Versicherungskennzeichen und es herrscht zudem Helmpflicht.

Das elektrische Fahrrad als Autoersatz

Der offensichtlichste Vorteil von jeglichen Zweirädern gegenüber dem Auto ist die Flexibilität, gerade in Innenstädten: Staus sind in der Regel kein Problem, Baustellen können leicht umfahren werden und auch einen Park- beziehungsweise Abstellplatz zu finden ist deutlich entspannter. Das gilt gleichermaßen für den Arbeitsort, wie auch vor der eigenen Haustür, da nicht jeder einen festen Parkplatz nahe seiner Wohnung hat. Die Frage, wo man sein Fahrzeug abstellt, entfällt mit einem (Elektro-)Fahrrad. Mit dem Pedelec kann man zudem auf Fahrrad- und Waldwegen ebenso wie in Parks und Fußgängerzonen fahren, was den Arbeitsweg merklich vereinfacht.

Ein wichtiger Faktor ist aber auch die enorme Ersparnis gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Elektrische Fahrräder erleichtern die Fortbewegung, ohne dabei das Portemonnaie so stark zu belasten. Gerade bei Pedelecs, die als Fahrräder gelten, fallen keine Spritkosten, Kfz-Steuer, Pflichtversicherung oder regelmäßige technische Untersuchungen und teure Reparaturen an.

Die Stromkosten einer Akkuladung belaufen sich auf wenige Cent. Diese reicht laut den meisten Beispielrechnungen im Schnitt dann für eine Fahrstrecke von 100 km. Auch die Anschaffungskosten mit Neupreisen zwischen 1.000 € und 4.000 € fallen um ein Vielfaches günstiger aus, als bei einem Neuwagen oder Motorrad.

Natürlich sind diese Fortbewegungsmittel nicht in allen Belangen miteinander vergleichbar, jedoch sind die Vorteile eines Elektrofahrrads gerade beim innerstädtischen Berufsverkehr oder dem Pendeln zwischen Ortschaften mit gut ausgebautem Fahrradwegenetz zusätzlich zur Entlastung der Umwelt ein großes Plus.

Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln

Die Realität vieler Pendler beinhaltet nicht nur das Radeln durch verstopfte Innenstädte. Wer regelmäßig längere Strecken zurücklegen muss, der ist oft auf eine Kombination aus Bahn und Rad angewiesen. Hierbei sollte man genau auf die Regelungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens schauen. Für die Mitnahme von Fahrrädern und Rollern können nämlich unterschiedliche Konditionen gelten. Da man für ein Fahrrad grundsätzlich ein Ticket zukaufen muss, solange dieses nicht als Handgepäck verstaut werden kann, wird die tägliche Zugfahrt zusätzlich zur Personenfahrkarte schon einiges kosten. Bei der Deutschen Bahn liegen die Preise für eine Fahrradtageskarte je nach Bundesland um die 6 €. Die Beförderungsbedingungen nennen als Voraussetzung für die kostenfreie Mitnahme von Klapprädern, Rollern und faltbaren Pedelecs als Handgepäck in der Bahn, dass eben jene im zusammengefalteten Zustand leicht tragbar sind, andere Fahrgäste nicht behindern und sicher verstaut werden können. Falls man also täglich längere Strecken zurücklegen muss und dafür zusätzlich zum Rad auch auf den ÖPNV angewiesen ist, lohnt sich ein Klapprad beziehungsweise faltbares Pedelec.

Nicht nur fürs Treppensteigen ist dabei jedoch das Gewicht des Rads ausschlaggebend, was die Alltagstauglichkeit angeht. Gerade wer mit dem Pedelec umsteigen muss, weiß, dass jedes Kilo mehr zu Verzögerungen und Stress führen kann.

Fazit

Elektrofahrräder jeder Art werden immer beliebter und machen heute schon einen großen Teil der neu gekauften Fahrräder aus. Das führt nicht nur zu einer Entlastung der Innenstädte und einem positiven Trend in Sachen Umweltschutz, sondern fördert auch die Gesundheit und spart einiges an Kosten. Bei der Anschaffung sollte man jedoch sorgfältig planen, wofür man das Rad nutzen möchte und was es können soll. Reicht einem ein Pedelec mit Trittunterstützung oder möchte man doch ein Bike mit Vollantrieb? Soll es faltbar sein oder bleibt man bei einem festen Rahmen? Und auch das zulässige Gesamtgewicht sollte man im Auge haben, da dieses nicht nur das Gewicht des Fahrers samt Gepäck meint, sondern das Fahrzeug selbst ebenfalls mit einrechnet.

Wer diese Fragen für sich gut durchdenkt, schafft einen deutlich entspannteren Arbeitsweg und spart eine Menge Geld und Nerven.