Die Sanierung eines Hauses erfordert eine komplexe Planung, wobei Energieberater und Sachverständige unterstützen. Qualifizierte Handwerksbetriebe sind für die fachgerechte Ausführung der Sanierungsarbeiten entscheidend.
Energieberater sind Experten für Energieeinsparung und bieten Beratung sowohl für umfangreiche Sanierungsprojekte als auch für Energiespar- und Stromspartipps im Haushalt. In der Regel sind es Baufachleute, die eine ganzheitliche Beratung zu Aspekten wie Energieverbrauch, Wärmeschutz (Dämmung, Fenster), Heizungs- und Solartechnik sowie Förderungen und gesetzlichen Vorgaben bieten.
Vor einer Haus-Sanierung ist es deshalb immer ratsam, eine Energieberatung durchzuführen, um den Zustand des Hauses zu bewerten und Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen zu erhalten. Anschließend kann der Energieberater einen Energieausweis, einen Beratungsbericht und einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen.
Eine erste (kostenlose) Basisberatung gibt es bei der → Energieberatung der Verbraucherzentrale
Wie finde ich einen Energieberater?
Zur Suche nach qualifizierten Energieberatern gibt es die → Liste der Energieeffizienz-Experten des Bundes (EEE-Liste), die über eine Postleitzahlensuche zugänglich ist. Allerdings sind die dort aufgeführten Experten allgemein beschrieben, und ihre Spezialisierungen sind nicht direkt erkennbar. Daher sollten Bauherren zusätzlich die Internetseite des Energieeffizienz-Experten besuchen und in einem ersten Telefonat die fachliche Ausrichtung des Beraters klären.
Wer die Förderung nach dem Bundesförderungsgesetz (BEG) nutzen möchte, muss über die EEE-Liste suchen. Wenn jedoch "nur" eine Energieberatung gesucht wird, steht die Wahl des Experten frei. Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gilt auch für Gebäudeenergieberater, die nicht in der EEE-Liste eingetragen sind. Allerdings können sie in den meisten Fällen keine Förderanträge stellen.
Der ausgewählte Energieberater muss zusätzlich bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für EBW zugelassen sein. Leider ist die BAFA-Liste nicht öffentlich zugänglich. Um herauszufinden, ob ein Energieberater zugelassen ist, kann man beispielsweise den GIH Bundesverband oder das Deutsche Energieberater-Netzwerk konsultieren und den Berater nach seiner BAFA-Zulassung fragen.
Was kostet eine Energieberatung?
Je nach den individuellen Voraussetzungen der Immobilie können die Kosten für eine Energieberatung variieren. Folgende Tabelle gibt einen ungefähren Überblick über die Kosten, die für ein Ein- und Zweifamilienhäuser entstehen:
Leistung |
Kosten |
Summe inkl. Förderung |
Klassische Energieberatung |
ca. 1.000,- € |
ca. 500,- € |
Förderung beantragen |
350 - 650,- € |
175 - 325,- € |
Vor-Ort-Termin |
350 - 450,- € |
175 - 225,- € |
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) |
ca. 1.700,- € |
ca. 400,- € |
Quelle: co2online.de
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ein iSFP kann einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent bei der Förderung ermöglichen, wenn eine darin empfohlene Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umgesetzt wird. Man kann den Zusatzbonus also bei späteren Förderanträgen für Einzelmaßnahmen erhalten.
Der iSFP basiert auf der vorangegangenen Energieberatung und präsentiert die empfohlenen Maßnahmen anschaulich in Farbklassen, um eine schrittweise Verbesserung des Hauses zu visualisieren.
Die Energieberatung im iSFP läuft folgendermaßen ab:
- Beratungsgespräch und Datenaufnahme
- Energetische Bilanzierung des Istzustands: Bewertung des Gesamtgebäudes (primärenergetisch) und der einzelnen Gebäudekomponenten, Darstellung in Farbklassen
- Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
- Ausarbeitung des individuellen Sanierungsfahrplans
- Übergabe des individuellen Sanierungsfahrplans
- Erläuterung des individuellen Sanierungsfahrplans
Der iSFP-Bonus gilt nicht für den Heizungstausch und kann auch auf Beratungsberichte angewendet werden, die zwischen dem 01.07.2017 und dem 31.12.2020 vom BAFA im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude gefördert wurden. Bedingung ist, dass es sich um eine schrittweise Sanierung des Gebäudes handelt (keine Komplettsanierung in einem Zug).
Energieausweise
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Energieverbrauchsausweis und den Energiebedarfsausweis. Der Energieverbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch einer Immobilie, der maßgeblich von den Bewohnern abhängt und daher keine objektiven Werte für zukünftige Bewohner liefert. Der Energiebedarfsausweis hingegen berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes basierend auf seiner Bauweise und bietet detaillierte Werte sowie konkrete Verbesserungshinweise, was in der Praxis nützlicher ist.
Wer braucht einen Energieausweis?
Einen Energieausweis benötigen Eigentümer neu errichteter Gebäude, Gebäude, die nach dem 1. Oktober 2007 genehmigt oder gebaut wurden, und bestehender Gebäude, wenn bauliche Änderungen oder Erweiterungen vorgenommen werden. Auch Eigentümer, die Gebäude oder Wohnungen vermieten, verpachten, verleasen oder verkaufen wollen, müssen einen Energieausweis vorlegen können. Keinen Energieausweis benötigen Personen, die in ihrem eigenen Haus wohnen und nicht vermieten oder verkaufen wollen, sowie Eigentümer von Baudenkmälern und Gebäuden mit nicht mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche.
Energieberatung und BAFA-Zuschuss
Hausbesitzer schätzen eine Energieberatung durch unabhängige und qualifizierte Experten, da sie sicherstellt, dass die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen tatsächlich zu einer erfolgreichen Energieeinsparung führen.
Das BAFA fördert die Energieberatung mit einem Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten.
BAFA-Zuschuss beantragen – so geht's
- Eigentümer stellen den Antrag online beim BAFA, bevor die Energieberatung beginnt.
- Das BAFA erteilt einen Zuwendungsbescheid, woraufhin Eigentümer 9 Monate Zeit für die Durchführung der Energieberatung haben.
- Gefördert werden nur Energieberatungen, die einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten.
- Nach der Energieberatung erhalten Eigentümer eine Rechnung vom Energieberater über das volle Beratungshonorar.
- Die Eigentümer reichen die Dokumente zum Verwendungsnachweis beim BAFA ein. Das Formular "Verwendungsnachweiserklärung" muss vollständig ausgefüllt werden.
- Das BAFA zahlt den Zuschuss von 80 Prozent aus.
Alternativ können Eigentümer mit dem Energieberater vereinbaren, nur den Eigenanteil des Honorars zu zahlen und das BAFA zu ermächtigen, den Zuschuss direkt an den Energieberater zu überweisen. Hierfür muss das Formular "Ermächtigung" ausgefüllt und eingereicht werden. Eine Vollmacht ermöglicht es dem Energieberater, den Antragsprozess vollständig zu übernehmen.
Vor - Ort Energieberatung mit iSFP erklärt
Voraussetzungen für den BAFA-Zuschuss
- Die Förderung gilt nur für Häuser in Deutschland.
- Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude müssen mindestens 10 Jahre zurückliegen.
- Mindestens 50 Prozent der Fläche müssen zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Haus muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.
- Der Energieberater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sein. www.energie-effizienz-experten.de
Die Energieberatung umfasst eine detaillierte Erfassung des Zustands der Bausubstanz, der Haustechnik und der Heizkosten. Auf Basis dieser Daten erstellt der Energieberater den Beratungsbericht in Form des oben genannten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Dieser bietet einen klaren Überblick über den Ausgangszustand und die empfohlenen Maßnahmen.