Die Sanierung eines Hauses erfordert eine komplexe Planung, wobei Energieberater und Sachverständige unterstützen. Qualifizierte Handwerksbetriebe sind für die fachgerechte Ausführung der Sanierungsarbeiten entscheidend.

Energieberater sind Experten für Energieeinsparung und bieten Beratung sowohl für umfangreiche Sanierungsprojekte als auch für Energiespar- und Stromspartipps im Haushalt. In der Regel sind es Baufachleute, die eine ganzheitliche Beratung zu Aspekten wie Energieverbrauch, Wärmeschutz (Dämmung, Fenster), Heizungs- und Solartechnik sowie Förderungen und gesetzlichen Vorgaben bieten.

Vor einer Haus-Sanierung ist es deshalb immer ratsam, eine Energieberatung durchzuführen, um den Zustand des Hauses zu bewerten und Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen zu erhalten. Anschließend kann der Energieberater einen Energieausweis, einen Beratungsbericht und einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen.

Eine erste (kostenlose) Basisberatung gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale

Energieberatung mit Modellhaus

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Der Energieberater zeigt Hauseigentümern auf, wie sie optimal Energie und Geld sparen können.

Wie finde ich einen Energieberater?

Zur Suche nach qualifizierten Energieberatern gibt es die Liste der Energieeffizienz-Experten des Bundes (EEE-Liste), die über eine Postleitzahlensuche zugänglich ist. Allerdings sind die dort aufgeführten Experten allgemein beschrieben, und ihre Spezialisierungen sind nicht direkt erkennbar. Daher sollten Bauherren zusätzlich die Internetseite des Energieeffizienz-Experten besuchen und in einem ersten Telefonat die fachliche Ausrichtung des Beraters klären.

Wer die Förderung nach dem Bundesförderungsgesetz (BEG) nutzen möchte, muss über die EEE-Liste suchen. Wenn jedoch "nur" eine Energieberatung gesucht wird, steht die Wahl des Experten frei. Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gilt auch für Gebäudeenergieberater, die nicht in der EEE-Liste eingetragen sind. Allerdings können sie in den meisten Fällen keine Förderanträge stellen.

Der ausgewählte Energieberater muss zusätzlich bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für EBW zugelassen sein. Leider ist die BAFA-Liste nicht öffentlich zugänglich. Um herauszufinden, ob ein Energieberater zugelassen ist, kann man beispielsweise den GIH Bundesverband oder das Deutsche Energieberater-Netzwerk konsultieren und den Berater nach seiner BAFA-Zulassung fragen.

Dämmung am Dach spart Energie

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Dachdämmung steht an? Vorher unbedingt einen Energieberater hinzuziehen!

Was kostet eine Energieberatung?

Je nach den individuellen Voraussetzungen der Immobilie können die Kosten für eine Energieberatung variieren. Folgende Tabelle gibt einen ungefähren Überblick über die Kosten, die für ein Ein- und Zweifamilienhäuser entstehen:

Leistung

Kosten

Summe inkl. Förderung

Klassische Energieberatung

ca. 1.000,- €

ca. 500,- €

Förderung beantragen

350 - 650,- €

175 - 325,- €

Vor-Ort-Termin

350 - 450,- €

175 - 225,- €

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

ca. 1.700,- €

ca. 400,- €

Quelle: co2online.de

Photovoltaikanlage auf dem Dach

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Auch vor der Installation einer PV-Anlage ist es ratsam, eine Energieberatung zu machen. Vielleicht ergeben sich noch weitere Potenziale, an die man gar nicht gedacht hat.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Ein iSFP kann einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent bei der Förderung ermöglichen, wenn eine darin empfohlene Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umgesetzt wird. Man kann den Zusatzbonus also bei späteren Förderanträgen für Einzelmaßnahmen erhalten.

Der iSFP basiert auf der vorangegangenen Energieberatung und präsentiert die empfohlenen Maßnahmen anschaulich in Farbklassen, um eine schrittweise Verbesserung des Hauses zu visualisieren.

Die Energieberatung im iSFP läuft folgendermaßen ab:

  1. Beratungsgespräch und Datenaufnahme
  2. Energetische Bilanzierung des Istzustands: Bewertung des Gesamtgebäudes (primärenergetisch) und der einzelnen Gebäudekomponenten, Darstellung in Farbklassen
  3. Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
  4. Ausarbeitung des individuellen Sanierungsfahrplans
  5. Übergabe des individuellen Sanierungsfahrplans
  6. Erläuterung des individuellen Sanierungsfahrplans

Der iSFP-Bonus gilt nicht für den Heizungstausch und kann auch auf Beratungsberichte angewendet werden, die zwischen dem 01.07.2017 und dem 31.12.2020 vom BAFA im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude gefördert wurden. Bedingung ist, dass es sich um eine schrittweise Sanierung des Gebäudes handelt (keine Komplettsanierung in einem Zug).

Energieberater ermitteln den Verbrauch

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Die Zuschüsse zur Energieberatung lassen die Kosten dafür endlich sinken.

Wichtige Information zur aktuellen Haushaltssperre

Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023. Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen pausiert.

Dies betrifft u.a.

  • Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW)
  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
  • Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen. Wir updaten diesen Artikel, sobald es neue Informationen gibt.

Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.

Antworten auf häufige Fragen vom BMWK (extern)

Stand 5.12.2023

Energieberatung und BAFA-Zuschuss

Hausbesitzer schätzen eine Energieberatung durch unabhängige und qualifizierte Experten, da sie sicherstellt, dass die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen tatsächlich zu einer erfolgreichen Energieeinsparung führen.

Das BAFA fördert die Energieberatung mit einem Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten.

BAFA-Zuschuss beantragen – so geht's

  1. Eigentümer stellen den Antrag online beim BAFA, bevor die Energieberatung beginnt.
  2. Das BAFA erteilt einen Zuwendungsbescheid, woraufhin Eigentümer 9 Monate Zeit für die Durchführung der Energieberatung haben.
  3. Gefördert werden nur Energieberatungen, die einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten.
  4. Nach der Energieberatung erhalten Eigentümer eine Rechnung vom Energieberater über das volle Beratungshonorar.
  5. Die Eigentümer reichen die Dokumente zum Verwendungsnachweis beim BAFA ein. Das Formular "Verwendungsnachweiserklärung" muss vollständig ausgefüllt werden.
  6. Das BAFA zahlt den Zuschuss von 80 Prozent aus.

Alternativ können Eigentümer mit dem Energieberater vereinbaren, nur den Eigenanteil des Honorars zu zahlen und das BAFA zu ermächtigen, den Zuschuss direkt an den Energieberater zu überweisen. Hierfür muss das Formular "Ermächtigung" ausgefüllt und eingereicht werden. Eine Vollmacht ermöglicht es dem Energieberater, den Antragsprozess vollständig zu übernehmen.

Vor - Ort Energieberatung mit iSFP erklärt

Voraussetzungen für den BAFA-Zuschuss

  • Die Förderung gilt nur für Häuser in Deutschland.
  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude müssen mindestens 10 Jahre zurückliegen.
  • Mindestens 50 Prozent der Fläche müssen zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Haus muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.
  • Der Energieberater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sein. www.energie-effizienz-experten.de

Die Energieberatung umfasst eine detaillierte Erfassung des Zustands der Bausubstanz, der Haustechnik und der Heizkosten. Auf Basis dieser Daten erstellt der Energieberater den Beratungsbericht in Form des oben genannten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Dieser bietet einen klaren Überblick über den Ausgangszustand und die empfohlenen Maßnahmen.