Eine Gebäudeenergieberatung zeigt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern auf, wie sie optimal Energie und Geld sparen können. Hierfür gibt es Unterstützung vom Staat. So gibt es für eine Vor-Ort-Beratung in Ein- oder Zweifamilienhäusern bis zu 1.300 Euro Zuschuss, bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten 1.700 Euro.
Energieberatung als Entscheidungsgrundlage für Sanierung
Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Der für die Eigentümer zu zahlende Eigenanteil beläuft sich auf nur noch 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Das wäre bei Beratungskosten von 1.600 Euro ein Eigenanteil von 320 Euro.
„Eine Energieberatung liefert eine solide Entscheidungsgrundlage für eine erfolgreiche energetische Sanierung“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Jetzt sinken die Kosten dafür deutlich.“ Der Zuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt. Übrigens: Wollen Eigentümer von zinsgünstigen KfW-Sanierungskrediten und Zuschüssen profitieren, ist eine Energieberatung Pflicht.
Auch größere Immobilien werden berücksichtigt
Nicht nur Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten eine bessere Förderung: „Die Beratung für Eigentümer von Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten wird nun mit maximal 1.700 Euro unterstützt“, so Hettler. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Beratungsbericht in der Eigentümerversammlung erläutert wird.
Grundlage einer Sanierung: Die Energieberatung
Basis einer gelungen Sanierung ist zuallererst eine Energieberatung vor Ort. Sie umfasst eine Prüfung des energetischen Gebäudezustandes, die Erstellung eines Sanierungskonzeptes samt Wirtschaftlichkeitsberechnung und eine Übersicht über Fördermöglichkeiten.
Auch die Baubegleitung durch Experten im Anschluss an eine Energieberatung ist seit der Erhöhung. attraktiver. Ziel der Baubegleitung ist eine qualitativ hochwertig durchgeführte Sanierung. Die Sachverständigen helfen bei der Detailplanung, unterstützen bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung und kontrollieren die Bauausführung.
Baden-Württembergische Standards erfüllen und Förderung kassieren
Für Eigentümer in Baden-Württemberg lohnt sich die Hinzuziehung einer Energieberaterin oder eines Energieberaters auch aus einem anderen Grund: Mit dem aus einer Vor-Ort-Beratung hervorgegangenem Bericht als individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erfüllen sie die Anforderungen des landesweiten Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu einem Drittel.
Im Südwesten muss der Wärmebedarf in bestehenden Gebäuden nach einem Heizungstausch zu mindestens 15 % durch erneuerbare Energien gedeckt oder durch entsprechende Maßnahmen an der Gebäudehülle reduziert werden.
Weitere Informationen zur Förderung von Energieberatung
Neutrale Informationen gibt es kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 oder per E-Mail an beratungstelefon(at)zukunftaltbau.de.
Allgemeines zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern finden sich auf www.zukunftaltbau.de oder www.facebook.com/ZukunftAltbau.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gewährt der Staat für die Beratung durch Energieeffizienzexperten Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent der Kosten, bis zu 5.000 Euro pro Vorhaben. Dieser Betrag lag zuvor bei maximal 4.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern liegt der Zuschuss nun bei bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt bis zu 20.000 Euro. Der Zuschuss für die Baubegleitung bei Einzelmaßnahmen ist halb so hoch: Bis zu 2.500 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 10.000 Euro bei Mehrfamilienhäusern. Der Zuschuss wird zusätzlich zu den Geldern der anderen Sanierungsmaßnahmen gewährt.
Das BAFA nimmt künftig die Anträge für Einzelmaßnahmen-Zuschüsse an, die KfW die Anträge für die Einzelmaßnahmen-Kredite. Für die Gesamtsanierungen, die Effizienzhaus-Förderung, bleibt ausschließlich die KfW zuständig.